PCR Tests
1. Würden PCR-Tests auch im Unterricht ohne Einverständniserklärung der Eltern durchgeführt werden? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
2. der Bund ist dem +1 Million Genome Projekt beigetreten. Dieses Programm hat das Ziel, bis zum Jahr 2022 den Zugang zu mindestens einer Million kompletter Genomsequenzen und weiterer Gesundheitsdaten zu ermöglichen.
Jeder PCR-Test stellt eine DNA-Entnahme dar, ob man das will oder nicht. Da bei den PCR-Tests nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch genetische Informationen erhoben werden, welche nach Art. 9 DSGVO bzw. dem Landesdatenschutzgesetz grundsätzlich verboten ist, möchte ich Sie bitten, mir Auskünfte über den Datenschutz mitzuteilen:
Was passiert mit den Daten?
Wie werden sie verarbeitet?
Wem werden sie zugänglich gemacht, wer hat Zugriff darauf?
Wann und wie werden sie gelöscht?
Wie ist die Rechtsgrundlage zur Erhebung solcher Daten?
3. Herr Spahn sagte vor einigen Wochen, dass man bei flächendeckenden Tests wohl mehr falsch-positive Testergebnisse bekäme als echte.
Wie kann man bei einem positiven PCR-Testergebnis einer Lehrkraft oder eines Mitschülers, was viele Kinder in Quarantäne zwingen würde, ausschließen, dass es sich um ein falsch-positives Ergebnis handelt?
4. Der PCR-Test ist nach Auskunft der Virologin Prof. Kämmerer nur ein Nukleinsäurennachweis, der weder Aufschluss über eine akute Infektion noch über eine Infektiosität gibt. Der PCR-Test würde auch bei einer vergangenen Infektion, die bereits Monate zurückliegt, ein positives Ergebnis anzeigen, obwohl die Person schon lange genesen und für niemanden mehr ansteckend ist. Zur Erkennung einer Krankheit ist der PCR-Test nicht zugelassen.
Im Merkblatt des schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG zur COVID-19 Testung steht: „Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers."
Ist eine verordnete Quarantänemaßnahme, die auf einen PCR-Test basiert, welcher weder eine akute Infektion noch eine Ansteckungsgefahr nachweisen kann, überhaupt rechtens?
Ist es nicht Freiheitsberaubung, wenn man eine Familie zur Quarantäne zwingt, obgleich gar nicht bewiesen wurde, dass die Kontaktperson mit dem positiven PCR-Ergebnis überhaupt infiziert und infektiös ist?
Könnten Sie mir die Rechtsgrundlage schicken für die Quarantäneverordnungen auch bei Nicht-Beweis einer Infektion/Infektiosität?
Und falls es keine Rechtsgrundlage gibt und die Quarantänemaßnahmen tatsächlich juristisch fragwürdig sind – wer haftet?
Eine etwaige Quarantänemassnahme kann für ein Kind eine hohe psychische Belastung darstellen.
Welches Konzept haben Sie, um es Kindern bei einer Quarantäneanordnungen weiterhin zu ermöglichen, sich bewegen zu können, wenn die Räumlichkeit ihres Zuhauses dies nicht hergibt?
Es gibt bei SARS-CoV-2 keine Evidenz, die belegt, das von Kindern ein besonderes Infektionsrisiko ausgehen würde (ich verweise auf die Heinsberg Studie, die Studie der Uniklinik Dresden, die Studie der Uni Leipzig, die Münchner Virenwächterstudie, das Thesenpapier 2.0 zur Pandemie durch SARS/CoV-2, sowie auf die neuen Studien aus Frankreich, Norwegen oder den Niederlanden).
Kinder scheinen weniger Rezeptoren zu haben, an denen das Virus „andocken“ kann; sie bremsen die Pandemie sogar durch die Nicht-Weitergabe des Virus aus (siehe Studie Dresden). Laut WHO ist es sehr selten, dass eine asymptomatische Person (unabhängig von ihrem Alter) jemanden ansteckt.
Abgesehen davon, dass von Kindern keine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht UND dass von asymptomatischen Personen keine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht, ist auch gesichert, dass das Ansteckungsrisiko an frischer Luft erheblich geringer ist als in Räumlichkeiten. Es scheint also nichts dagegen zu sprechen, dass Kinder sich während einer Quarantäne sich im Freien bewegen dürfen (vielleicht zeitlich begrenzt und nur an Orten, wo sich nicht viele Menschen aufhalten). Richtig?
5. Wie kann ausgeschlossen werden, dass das Kind durch die Durchführung des Tests verletzt oder traumatisiert wird?
Es ist bekannt, dass der Test bei ihnen sehr schmerzhaft sein kann, und dass die Wattestäbchen nach mir bekannten Testdurchführungen Mehrfach blutig waren.
Auch gibt es Kinder, die sich das Einführen eines so langen Wattestäbchens auch gar nicht gefallen lassen würden; sie würden sich vielleicht heftig wehren und müssten ggf. sogar mit Gewalt festgehalten zu werden. Dazu kommt der verängstigende Umstand, dass der Test von fremden Personen im „Vollschutz“ durchgeführt wird. Es wäre vielleicht nicht für alle, doch sicher für manche Kinder ein traumatisches Erlebnis.
Wie verfahren Sie bei Tests bei Kindern, um einem etwaigen Trauma vorzubeugen?
Und wer haftet, wenn ein Kind verletzt / traumatisiert wird?
Anfrage erfolgreich
-
Datum3. September 2020
-
6. Oktober 2020
-
10 Follower:innen

Ihre Spende für die Plattform
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Ihre Spende macht es uns möglich, die Plattform am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln.