PCR-Tests

Ich hätte gerne den verbindlichen Leitfaden für Labore die PCR-Tests zu SARS-CoV-2 durchführen. Ich gehe davon aus, dass nach so vielen Monaten Standards existieren, wie Nachtest bei Positiv-Befunden und Mindestsensitivität /-spezifität der verwendeten Tests, etc.
Des Weiteren eine Abschätzung der Falsch-Positiv-Rate von RKI oder BMG.

Ergebnis der Anfrage

Nach erheblicher Wartezeit, wurde durch die Antwort klar, dass es weder vom RKI noch vom BMI einen verbindlichen Leitfaden zur Durchführung von PCR-Tests zum Nachweis von #SARS-COV-2 gibt.
Gerade die Antwort bezüglich des CT-Wertes und den Zielgenen ist ein Armutszeugnis, bedenkt man, dass uns mit den Zahlen, die die Labore „generieren“ elementare Grundrechte entzogen werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne den…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR-Tests [#197390]
Datum
18. September 2020 10:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne den verbindlichen Leitfaden für Labore die PCR-Tests zu SARS-CoV-2 durchführen. Ich gehe davon aus, dass nach so vielen Monaten Standards existieren, wie Nachtest bei Positiv-Befunden und Mindestsensitivität /-spezifität der verwendeten Tests, etc. Des Weiteren eine Abschätzung der Falsch-Positiv-Rate von RKI oder BMG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197390/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: PCR-Tests [#197390]
Datum
22. September 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Tests“ vom 18.09.2020 (#197390) wurde von Ih…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: PCR-Tests [#197390]
Datum
20. Oktober 2020 08:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Tests“ vom 18.09.2020 (#197390) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197390/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht zu PCR-Tests [#197390]
Datum
21. Oktober 2020 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile folgendes mit: Der etabliert…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: PCR-Tests [#197390]
Datum
6. April 2021 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile folgendes mit: Der etablierte molekulare Diagnostik-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 ist die PCR (polymerase chain reaction). Als Ergebnis der PCR wird der sogenannte Ct-Wert für jede Probe ermittelt. Ct-Werte variieren in Abhängigkeit von der Viruslast, dabei korreliert ein niedriger Ct-Wert mit einer hohen Viruslast. Ct-Werte können von Labor zu Labor variieren, da die Labore teilweise andere Systeme/Geräte und PCR-Tests mit unterschiedlichen Zielgenen des Corona-Virus verwenden. D.h. dass das PCR-Ergebnis in Form des Ct-Werts nicht standardisiert ist. Im Rahmen der externen Qualitätssicherung, die regelmäßig in akkreditieren Laboren durch Ringversuche durchgeführt wird, wurde für SARS-CoV-2 zusätzlich ein Standard (Bezugsproben) in Umlauf gebracht, der die Bewertung des von Labor zu Labor variierenden Ct-Wertes durch einen definierten Schwellenbereich ergänzt. Auf diesen Schwellenbereich können sich die Labore, die die Bezugsproben verwenden, vergleichbar beziehen und damit ihre Befundung verbessern. Deutschlandweit werden von den Laboren verschiedene sog. PCR Assays und Kits verwendet. Für Informationen zu den jeweiligen Validierung wenden Sie sich bitte an das zuständige Labor bzw. den Anbieter des Tests. In Deutschland kommen sowohl kommerzielle SARS-CoV-2-Tests als auch in-house-Tests zum direkten Erreger-Nachweis von SARS-CoV-2 zum Einsatz. Eine Übersicht zu den in Deutschland erhältlichen kommerziellen Tests findet sich hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/medizin… Zum Teil sind die Informationen zur Validierung bereits auf den entsprechenden wissenschaftlichen Seiten (Instand e.V.; Pupmed) öffentlich zugänglich. Informationen zu den vom Konsiliarlabor für Coronaviren publizierten RT-PCR-Assays sind hier zu finden: https://www.eurosurveillance.org/conten… Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Sie gelten als „Goldstandard“ für die Diagnostik. Nähere Angaben sind über die Weltgesundheitsorganisation (https://www.who.int/publications/i/it... ) bzw. die Foundation for Innovative New Diagnostics (https://www.finddx.org/covid-19/pipeline ) verfügbar. Grundlegendes zur Durchführung von PCR-Tests finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Mit freundlichen Grüßen