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PCR-Tests / Labore

eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR-Tests / Labore [#205341]
Datum
9. Dezember 2020 14:54
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat. - liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205341/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag nach dem IFG (Anfragnr.: 205341) Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in mit E…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag nach dem IFG (Anfragnr.: 205341)
Datum
21. Dezember 2020 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 09.12.2020 haben Sie das Gesundheitsamt Dortmund angeschrieben, Auskunft zu erteilen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) hinsichtlich einer Auflistung aller Laboratorien, die PCR-Tests im Auftrag des Gesundheitsamtes durchführen sowie die jeweilige Zahl der Tests, die an die jeweiligen Laboratorien übersandt wurden. Sie fragen weiterhin, ob dem Gesundheitsamt nur die Zahl der Tests vorliegen, die durch das Gesundheitsamt selbst angeordnet werden oder ob auch Informationen zu den Tests durch KV-Ärzte oder andere Einrichtungen vorliegen. Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da Sie eine natürliche Person sind, die Stadt Dortmund als Gemeinde eine öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG NRW darstellt und es sich bei den in dem o.g. Antrag genannten Daten um amtliche Informationen handelt, die bei der Stadt Dortmund hinsichtlich der selbst veranlassten Testungen vorhanden sind, besteht Ihrerseits dem Grunde nach ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen. Es sind allerdings nur die Informationen zu beauskunften, die bei der Stadt Dortmund vorhanden sind (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW). Hinderungsgründe im Sinne der §§ 6 - 8 IFG NRW stehen dem Informationszugang nicht entgegen. Der Schutz personenbezogener Daten könnte durch entsprechende Schwärzungen erreicht werden (vgl. §§ 9 und 10 IFG NRW). PCR-Testungen, die das Gesundheitsamt Dortmund veranlasst, werden im Labor MVZ Eberhard & Partner und im Labor Dr. Hünger des Instituts für Krankenhaushygiene und Klinische Mikrobiologie am Klinikum Dortmund durchgeführt. Zur Anzahl der in Dortmund durchgeführten PCR-Testungen können wir nur die vom Gesundheitsamt angeordneten Tests mitteilen: im September 2020: 7.925 Tests im Oktober 2020: 9.118 Tests im November 2020: 9.398 Tests Zur gesamten Zahl an PCR-Testungen in Dortmund liegen dem Gesundheitsamt keine Information vor. Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 Satz 4, 13 Abs. 2 IFG NRW) weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.