PDV 350, Abschnitt zum Fahrzeugbeiseiteräumen

Anfrage an: Polizei Hamburg

1. den Abschnitt der Polizeidienstvorschrift 350 welche das beiseiteräumen von Fahrzeugen regelt.
2. die Bestimmung welche die Rangordnung unterschiedlicher Dienstvorschriften und -anweisungen regelt: Für den Fall dass sich zwei Vorschriften oder Anweisungen in ihrer Regelung unterscheiden, welche gilt dann?

Ergebnis der Anfrage

Inhaltlich kann ich Ihnen mitteilen, dass nachfolgende Grundvoraussetzungen für die Anordnung von Abschleppmaßnahmen durch die Polizei Hamburg gelten:

Das Fahrzeug beeinträchtigt
* verbotswidrig oder
* in sonstiger Weise störend
* die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
* insbesondere die Leichtigkeit des Verkehrs (Ordnungsgut)
oder
* durch das Fahrzeug ist eine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen.

Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst der für das jeweilige Fahrzeug Verantwortliche Adressat einer polizeilichen Verfügung zum Entfernen des Fahrzeugs. Ist dieser nicht in der Nähe des Fahrzeugs oder auf zuverlässige Weise schnell erreichbar bzw. zur Entfernung des Fahrzeugs nicht bereit, kann nach einer weiteren Beobachtungszeit von mindestens fünf Minuten (bei andauernden Gefährdungen und außergewöhnlich massiven Behinderungen ggf. auch weniger) durch die Polizeibediensteten eine Abschleppdurchführung veranlasst werden. Hierfür ist als Zielort zunächst ein in unmittelbarer Nähe befindlicher freier und geeigneter Platz vorzusehen. Ist dieser nicht vorhanden ist eine Sicherstellung gem. § 14 des Hamburger Landesgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) durchzuführen und das Fahrzeug zum Verwahrplatz verbringen zu lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PDV 350, Abschnitt zum Fahrzeugbeiseiteräumen [#138544]
Datum
8. Mai 2019 16:53
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. den Abschnitt der Polizeidienstvorschrift 350 welche das beiseiteräumen von Fahrzeugen regelt. 2. die Bestimmung welche die Rangordnung unterschiedlicher Dienstvorschriften und -anweisungen regelt: Für den Fall dass sich zwei Vorschriften oder Anweisungen in ihrer Regelung unterscheiden, welche gilt dann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "PDV 350, Beiseiteräumen von Fahrzeugen" Sehr geehrteAntragsteller/in an…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "PDV 350, Beiseiteräumen von Fahrzeugen"
Datum
10. Mai 2019 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem HmbTG. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "PDV 350, Beiseiteräumen von Fahrzeugen" [#138544] Sehr geehrteAntragstel…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "PDV 350, Beiseiteräumen von Fahrzeugen" [#138544]
Datum
10. Mai 2019 14:28
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr herzlichen Dank für die so rasche und inhaltlich aufschlussreiche Beantwortung der Frage. Ich darf daraufhinweisen, dass ich natürlich nicht vorschlagen wollte, das Regelwerke in sich widersprüchlich sein *sollten* sondern ausschließlich um Informationen dazu, was im Fall von Widersprüchen innerhalb des Regelwerks zu tun ist. Zur Auflösung solcher Situationen bietet es sich häufig an, Regeln innerhalb der Regelwerke zu ordnen und damit sonst *mögliche* Widersprüche aufzulösen. Die Vermutung, dass die Regelwerke der Polizei Hamburg in sich nicht widersprüchlich sind und es deshalb keiner Regeln zur Auflösung möglicher Widersprüche bedarf, halte ich für ausgesprochen optimistisch. Dennoch danke ich natürlich für die Auskunft, dass keine solche Auflösungsregelungen bestehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>