Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Pegel Müsch
Der Pegel Müsch ist nach Ihren Angaben in er Folge des Hochwassers nicht überflutet worden, jedoch in Folge ausgefallen. Sind die von ihnen für den 14.07.2021 publizierten Pegelstände um 19:00 und nachfolgend als korrekt oder schon fehlerbehaftet anzusehen?
2. Pegel Altenahr
Für den Pegel Altenahr geben sie unter https://www.hochwasser-rlp.de/weitere-pegel/einzelpegel/flussgebiet/rhein/teilgebiet/mittelrhein/pegel/ALTENAHR einen geschätzten Höchstwert von 700cm an.
Können sie bitte Grundlagen der Schätzung und Konfidenzintervall des Schätzwertes ergänzen.
Sofern die Schätzung rein Modell-bassiert ist die ergänzende Frage ob der Schätzwert mit lokalen Beobachtungen / Schadensereignissen abgeglichen wurde.
3. Pegel Bad Bodendorf
Gibt es auch für diesen Pegel eine geschätzten Höchstwert? Sofern ja bitte ich um die entsprechenden Angaben wie beim vorherigen Pegel.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
H.-Dirk Schmitt
Anfragenr: 225679
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Postanschrift
H.-Dirk Schmitt
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