Pegida München im Görlitzer Park am 04.10.2019

Anfrage an: Polizei Berlin

Meine Anfrage bezieht sich auf eine Versammlung die am 04.10.2019 im Görlitzer Park stattgefunden hat.

Meine Fragen dazu sind:

1.
Wieso wurde ein rechtskräftig verurteilter rechtsextremer Gefährder, als geeigneter
und zuverlässiger Anmelder dieser Versammlung angesehen? Die Hamburger Polizei hatte eine
ähnlich provokante Versammlung vor der „Roten Flora“ verboten – warum entschieden die Berliner Behörden anders?

2.
War es im vorliegenden Fall verhältnismäßig, eine Versammlung von 6 Personen von rund 200 Polizeikräften schützen zu lassen? Wäre eine Durchführung der Versammlung an einem anderen Ort möglich gewesen, die nicht einen so hohen Polizeiaufwand nötig gemacht hätte, und insbesondere nicht eine Absperrung eines Großteils des Görlitzer Parks erfordert hätte?

3.
Durch die Absperrmaßnahmen der Polizei war der Zugang zu dieser Versammlung nicht möglich. Handelt es sich damit überhaupt noch um eine Versammlung, oder handelte es sich nicht doch um eine Privatveranstaltung, die dem Schutz durch die Versammlungsfreiheit nicht unterliegt?

4.
§76 der Bauordnung für Berlin verlangt eine Genehmigung „Fliegender Bauten“. Der Videoaufbau der Pegida München war eine solche – das lässt sich auf Fotos der Veranstaltung eindeutig bestimmen – und damit genehmigungspflichtig.

Lag für den Videoaufbau der Pegida München eine solche vor?
Wenn nicht, warum hat die Polizei nicht den Abbau dieser Vorrichtung veranlasst?

5.
Die Berliner Polizei hat Foto- und Video-Aufnahmen von Teilnehmer*innen der
Gegenversammlung gemacht. Das „Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (VersAufn/AufzG BE, GVBl. S. 103) erlaubt das nur unter der Annahme, dass von den Teilnehmer*innen der Gegenversammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen.

Welche konkreten Anhaltspunkte rechtfertigten diese Annahme?

Warum wurde für diese Aufnahmen ein mobiler Videomast benutzt, obwohl Innensenator Geisel ursprünglich vorgesehen hatte, diese nur an kriminalitätsbelasteten Orten und nicht bei
Versammlungen einzusetzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pegida München im Görlitzer Park am 04.10.2019 [#174994]
Datum
22. Januar 2020 11:17
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage bezieht sich auf eine Versammlung die am 04.10.2019 im Görlitzer Park stattgefunden hat. Meine Fragen dazu sind: 1. Wieso wurde ein rechtskräftig verurteilter rechtsextremer Gefährder, als geeigneter und zuverlässiger Anmelder dieser Versammlung angesehen? Die Hamburger Polizei hatte eine ähnlich provokante Versammlung vor der „Roten Flora“ verboten – warum entschieden die Berliner Behörden anders? 2. War es im vorliegenden Fall verhältnismäßig, eine Versammlung von 6 Personen von rund 200 Polizeikräften schützen zu lassen? Wäre eine Durchführung der Versammlung an einem anderen Ort möglich gewesen, die nicht einen so hohen Polizeiaufwand nötig gemacht hätte, und insbesondere nicht eine Absperrung eines Großteils des Görlitzer Parks erfordert hätte? 3. Durch die Absperrmaßnahmen der Polizei war der Zugang zu dieser Versammlung nicht möglich. Handelt es sich damit überhaupt noch um eine Versammlung, oder handelte es sich nicht doch um eine Privatveranstaltung, die dem Schutz durch die Versammlungsfreiheit nicht unterliegt? 4. §76 der Bauordnung für Berlin verlangt eine Genehmigung „Fliegender Bauten“. Der Videoaufbau der Pegida München war eine solche – das lässt sich auf Fotos der Veranstaltung eindeutig bestimmen – und damit genehmigungspflichtig. Lag für den Videoaufbau der Pegida München eine solche vor? Wenn nicht, warum hat die Polizei nicht den Abbau dieser Vorrichtung veranlasst? 5. Die Berliner Polizei hat Foto- und Video-Aufnahmen von Teilnehmer*innen der Gegenversammlung gemacht. Das „Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (VersAufn/AufzG BE, GVBl. S. 103) erlaubt das nur unter der Annahme, dass von den Teilnehmer*innen der Gegenversammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen. Welche konkreten Anhaltspunkte rechtfertigten diese Annahme? Warum wurde für diese Aufnahmen ein mobiler Videomast benutzt, obwohl Innensenator Geisel ursprünglich vorgesehen hatte, diese nur an kriminalitätsbelasteten Orten und nicht bei Versammlungen einzusetzen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174994
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 IFG 6.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Berliner Inf…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020
Datum
13. Februar 2020 13:23
Status
Warte auf Antwort
IFG 6.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übersende ich Ihnen beigefügte Vorabinformation. Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 [#174994] Sehr [geschwärzt] Danke für Ihre Nachricht und die Kostenabsc…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 [#174994]
Datum
23. Februar 2020 14:55
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] Danke für Ihre Nachricht und die Kostenabschätzung. Den Antrag möchte ich gerne weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 174994 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 [#174994] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 [#174994]
Datum
26. April 2020 16:03
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pegida München im Görlitzer Park am 04.10.2019“ vom 22.01.2020 (#174994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 174994 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Polizei Berlin
WG: [extern] AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 [#174994] IFG 6.20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dan…
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: [extern] AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 22.01.2020 [#174994]
Datum
27. April 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
IFG 6.20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. April 2020. Bitte teilen Sie mir für die Zustellung des Bescheids noch Ihre postalische Anschrift mit. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) siehe Anlage
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
4,1 MB
siehe Anlage
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [extern] AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 27.04.2020 [#174994] Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 27.04.2020 [#174994]
Datum
27. April 2020 12:49
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Rückmeldung. Meine postalische Anschrift übermittle ich Ihnen anbei. Bitte geben Sie mir kurz das weitere Vorgehen bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174994 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
AW: [extern] AW: WG: [extern] AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 27.04.2020 [#174994] IFG 6.20 Sehr geehrteAntragste…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: WG: [extern] AW: IFG 6.20 - Ihre E-Mail vom 27.04.2020 [#174994]
Datum
27. April 2020 13:09
Status
Warte auf Antwort
IFG 6.20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Anschrift. Der Bescheid wird nun final bearbeitet und Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugesandt. Mit freundlichen Grüßen