Peng, GETZ und LKA Berlin

- Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente, in denen von Peng e.V. / das Peng Kollektiv / besprochen wird oder das Wort Peng vorkommt.

- Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente die zu ihrer Einschätzung geführt haben, die Sie im Punkt 6 der kleinen Anfrage von Niklas Schrader geschrieben haben (Drucksache 18 / 28 239).

Zitat aus der kleinen Anfrage:

6. Wie oft wurde die kolonialismuskritische Website-Veröffentlichung der Gruppe Peng! sowie die ihr zugeordneten mutmaßlichen Sachbeschädigungen an Orten mit deutscher Kolonialvergangenheit von welchen Berliner oder anderen Behörden in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) eingebracht? (Bitte aufschlüsseln nach meldender Behörde und die gemeldeten Vorfälle bitte mit Datum und Sachverhalt auflisten.)

Zu 6.: Das Landeskriminalamt Berlin hat hinsichtlich der Websiteveröffentlichungen des Vereins „Peng!“ oder damit im Zusammenhang stehender Sachbeschädigungen den zu- grundeliegenden Sachverhalt im Hinblick auf die anstehenden Durchsuchungsmaßnah- men am 15. Juli 2021 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingebracht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755]
Datum
3. September 2021 10:24
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente, in denen von Peng e.V. / das Peng Kollektiv / besprochen wird oder das Wort Peng vorkommt. - Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente die zu ihrer Einschätzung geführt haben, die Sie im Punkt 6 der kleinen Anfrage von Niklas Schrader geschrieben haben (Drucksache 18 / 28 239). Zitat aus der kleinen Anfrage: 6. Wie oft wurde die kolonialismuskritische Website-Veröffentlichung der Gruppe Peng! sowie die ihr zugeordneten mutmaßlichen Sachbeschädigungen an Orten mit deutscher Kolonialvergangenheit von welchen Berliner oder anderen Behörden in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) eingebracht? (Bitte aufschlüsseln nach meldender Behörde und die gemeldeten Vorfälle bitte mit Datum und Sachverhalt auflisten.) Zu 6.: Das Landeskriminalamt Berlin hat hinsichtlich der Websiteveröffentlichungen des Vereins „Peng!“ oder damit im Zusammenhang stehender Sachbeschädigungen den zu- grundeliegenden Sachverhalt im Hinblick auf die anstehenden Durchsuchungsmaßnah- men am 15. Juli 2021 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingebracht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755]
Datum
3. September 2021 10:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre E-Mails vom 16. und 23. August 2021 SenInnDS …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre E-Mails vom 16. und 23. August 2021
Datum
13. September 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
NAMENAMEPengGETZundLKABerlin2277.eml
6,6 KB
SenInnDS Berlin, den 13. September 2021 III C 22 Ihre E-Mail vom 03 und 10. September 2021 Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Berl. IFG mit E-Mail vom 03. September 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. Berliner IFG vom 03.09.2021. Ihr Antrag wird hier derzeit geprüft. Die entsprechenden Anträge werden hier nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen kein konkretes Datum hinsichtlich einer Beantwortung in Aussicht stellen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 16. und 23. August 2021 [#227755] Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage zu Ihnen bleibt…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 16. und 23. August 2021 [#227755]
Datum
13. September 2021 16:13
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage zu Ihnen bleibt bestehen: ich möchte jegliche Dokumente und Email Verkehr zum Peng Kollektiv von beiden Behörden. Daher habe ich auch IFG Anfragen an beide Behörden gestellt. Ich weiß von einem Austausch, der auch mit ihrer Behörde geführt wurde, weshalb ich darum bitte, der Anfrage nachzugehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG SenInnDS Berlin, den 05. Oktober 2021 III C 22 Ihr Antrag auf Ak…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG
Datum
5. Oktober 2021 11:57
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,7 KB


SenInnDS Berlin, den 05. Oktober 2021 III C 22 Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Berl. IFG mit E-Mail vom 03. September 2021 Bezug: Ihre E-Mail vom 03 und 10. September 2021, meine Antwort vom 13. September 2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.September 2021 zur Akteneinsicht zu bei SenInnDS vorhandene Unterlagen, Dokumente, in denen von Peng e.V. / das Peng Kollektiv / besprochen wird oder das Wort Peng vorkommt nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Entsprechend meiner Ankündigung vom 13. September 2021 wurden von hier aus sämtliche betroffene Fachbereiche um Auskunft über entsprechende Aktenbestände gebeten. Den Stellungnahmen der Fachbereiche ist jeweils zu entnehmen, dass die Erfüllung der von Ihnen erwünschten Beauskunftung mit einem umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Daher möchte ich Sie zunächst darauf hinweisen, dass die Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig (§ 16 IFG) sind. Nach § 16 S. 2 IFG gilt das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GebBeiG Bln) entsprechend. Die auf dessen Grundlage erlassene Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) regelt die Gebühren im Einzelnen. Amtshandlungen nach dem IFG unterliegen Tarifstelle 1004 VGebO und der Anlage zu § 1 VGebO. Danach beträgt bei Amtshandlungen nach dem IFG die Gebühr für die Gewährung einer einfachen schriftlichen Auskunft zwischen 5 und 100 Euro (1004 lit. a) Nr. 2). Die Gebühr für die Gewährung einer schriftlichen Auskunft, die einen umfangreichen Verwaltungsaufwand erfordert, darf zwischen 100 und 250 Euro liegen (1004 lit. a) Nr. 2Nr. 3). Eine solche, die mit einem außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, kann bis zu 500 Euro betragen (1004 lit. a) Nr. 4). Für die Abstufung zwischen einer einfachen und umfangreichen Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht ist primär maßgebend der Verwaltungsaufwand. Insoweit ist neben den Sachkosten auch der Personalaufwand zu berücksichtigen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2012 - 2 K 65.11 -, juris). Als Beispiel für die Verursachung umfangreichen Verwaltungsaufwands nennt die VGebO die Notwendigkeit der Unkenntlichmachung oder Abtrennung geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile. Weiterhin ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, das weiter betroffene Stellen außerhalb der Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Einwilligung zur Akteneinsicht gebeten und das Vorliegen von Versagungsgründen geprüft werden müssen. Daneben sind hinsichtlich der Daten von Mitarbeitenden die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Danach dürfte vorliegend ein Fall umfangreichen Verwaltungsaufwands und einer entsprechenden Gebühr (100 und 250 Euro gem. 1004 lit. a) Nr. 2Nr. 3) vorliegen. Denn nach § 5 VGebO ist die Gebühr zu bemessen nach der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten, nach dem Umfang und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners. Tarifstelle 1004 lit. a Nr. 3 zeigt allerdings, dass der Umfang des Verwaltungsaufwands dabei vorrangig zu berücksichtigen ist. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Auskunft müsste jede Seite bzw. jeder einzelne Bericht umfassender Fachaufsichtsvorgänge einschließlich begleitender Korrespondenz geprüft werden, um festzustellen, ob es sich um auskunftsrelevante Informationen nach dem IFG handelt oder ob im Einzelfall Versagungsgründe eingreifen. Dies beinhaltet auch, dass die Fachbereiche den entsprechenden Akteninhalt darzulegen und ausführlich zu begründen hätten, über welche Aktenbestandteile keine Auskunft erteilt werden kann. Hinsichtlich Ihrer Anfrage wurde bislang ausschließlich Dokumente berücksichtigt die sich auf „Peng e.V.“ bzw. das „Peng Kollektiv“ beziehen. Eine Ein- oder Abgrenzung des Informationsbegehrens nach dem IFG ist insofern erforderlich als das dieser Gegenstand hinreichend klar bezeichnet werden muss (OVG Münster Beschl. v. 27.6.2007 - 8 B 920/07<https://beck-online.beck.de/?typ=refe...> zum UIG; Schoch IFG § 7 Rn. 26). Dies ist allein für das Wort „Peng“ nicht der Fall. Ich bitte daher um Mitteilung, ob hier eine Prüfung über die beiden genannten Bezüge hinaus erfolgen soll und wenn ja mit welchem Bezug. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das oben Dargestellte hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes hinweisen, der sich durch weitere Recherchen naturgemäß erhöhen würde. Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Kosten- und Zeitansatzes möchte ich Sie um Mitteilung bitten, ob Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 14. Oktober 2021 notiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG [#227755] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für diese Aufk…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG [#227755]
Datum
5. Oktober 2021 12:18
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für diese Aufklärung. Bitte führen Sie den Suchantrag trotz der Kosten aus. Peng Kollektiv und Peng e.V. Sind die Bezüge nach denen ich suche. Da unser Verein in manchen Bezügen einfach als Peng bezeichnet wird, ist mir wichtig dieses auch recherchiert zu bekommen. Diejenigen Emails und Dokumente, in denen Peng in anderen Zusammenhängen als unserem Verein genutzt werden, etwa Urteile über den Vorgesetzten oder chinesische Vornamen, können selbstverständlich ausgelassen werden. Ich bitte Sie, trotz der Aufklärung über eventuell anfallende Kosten, die Recherche zu beginnen. Weiterhin bitte ich Sie Bezug auf die gesetzlich festgelegten Zeitrahmen zu achten und allenfalls Bescheid zu geben, wenn Sie diese überschreiten sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227755/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid bezüglich Ihrer Anfrage vom 03.09.2021. Mit fre…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG (Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755])
Datum
17. Dezember 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid bezüglich Ihrer Anfrage vom 03.09.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Das Geld ist vor ein paar Tagen an Ihre Behörde überwiesen worden. Ich möchte Sie d…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG (Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755]) [#227755]
Datum
21. Dezember 2021 14:51
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Das Geld ist vor ein paar Tagen an Ihre Behörde überwiesen worden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie die Frist bereits am 4. Oktober gerissen haben. Ich hoffe nun auf eine zügige Erledigung Ihrer Aufgabe. Sollte dies nicht möglich sein Bitte ich Sie um eine Aufstellung der Gründe, weshalb Sie sich nicht an die gesetzlich vorgegebenen Regelungen halten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227755/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2012 nach IFG (Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755]) [#227755]
Datum
21. Dezember 2021 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in erst am gestrigen Tage wurde mir der Eingang Ihrer Zahlung am 21.12.2022 vorgelegt. Vor dem…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2021 nach IFG (Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755])
Datum
18. Januar 2022 07:09
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
UnterlagenNAMETeilI.pdf
5,7 MB
Sehr Antragsteller/in erst am gestrigen Tage wurde mir der Eingang Ihrer Zahlung am 21.12.2022 vorgelegt. Vor dem Hintergrund urlaubsbedingter Abwesenheiten und Pandemiebedingt kam es hier zu erheblichen Verzögerungen, für die ich mich bei Ihnen ausdrücklich entschuldigen möchte! Den ersten Teil der Ihnen zu übersenden Unterlagen habe ich angefügt, der zweite Teil befindet sich noch in Aufbereitung und geht Ihnen im Laufe des heutigen Tages zu. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den zweiten und letzten Teil der Ihnen zu übersendenden Unter…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.09. und 10.09.2021 nach IFG (Peng, GETZ und LKA Berlin [#227755])
Datum
18. Januar 2022 07:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
UnterlagenNAMETeilII.pdf
4,1 MB
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den zweiten und letzten Teil der Ihnen zu übersendenden Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen