Peng Kollektiv und LKA

- Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente, in denen von Peng e.V. / das Peng Kollektiv besprochen wird.

- Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente die zu ihrer Einschätzung geführt haben, die Sie im Punkt 6 der kleinen Anfrage von Niklas Schrader geschrieben haben (Drucksache 18 / 28 239).

Zitat aus der kleinen Anfrage:

6. Wie oft wurde die kolonialismuskritische Website-Veröffentlichung der Gruppe Peng! sowie die ihr zuge- ordneten mutmaßlichen Sachbeschädigungen an Orten mit deutscher Kolonialvergangenheit von welchen Berliner oder anderen Behörden in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) eingebracht? (Bitte aufschlüsseln nach meldender Behörde und die gemeldeten Vorfälle bitte mit Datum und Sachverhalt auflisten.)

Zu 6.: Das Landeskriminalamt Berlin hat hinsichtlich der Websiteveröffentlichungen des Vereins „Peng!“ oder damit im Zusammenhang stehender Sachbeschädigungen den zu- grundeliegenden Sachverhalt im Hinblick auf die anstehenden Durchsuchungsmaßnah- men am 15. Juli 2021 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingebracht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Peng Kollektiv und LKA [#227247]
Datum
23. August 2021 10:50
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente, in denen von Peng e.V. / das Peng Kollektiv besprochen wird. - Sämtliche Emails, Briefe und weitere Dokumente die zu ihrer Einschätzung geführt haben, die Sie im Punkt 6 der kleinen Anfrage von Niklas Schrader geschrieben haben (Drucksache 18 / 28 239). Zitat aus der kleinen Anfrage: 6. Wie oft wurde die kolonialismuskritische Website-Veröffentlichung der Gruppe Peng! sowie die ihr zuge- ordneten mutmaßlichen Sachbeschädigungen an Orten mit deutscher Kolonialvergangenheit von welchen Berliner oder anderen Behörden in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) eingebracht? (Bitte aufschlüsseln nach meldender Behörde und die gemeldeten Vorfälle bitte mit Datum und Sachverhalt auflisten.) Zu 6.: Das Landeskriminalamt Berlin hat hinsichtlich der Websiteveröffentlichungen des Vereins „Peng!“ oder damit im Zusammenhang stehender Sachbeschädigungen den zu- grundeliegenden Sachverhalt im Hinblick auf die anstehenden Durchsuchungsmaßnah- men am 15. Juli 2021 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingebracht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227247/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!