Personalaustausch zwischen BAMF und BStU

Das BAMF hat dem BStU seit 1995 Personal zur Unterstützung zur Verfügung gestellt. Scheinbar endete die Kooperation Ende 2015. Ab Ende 2015 stellte der BStU seinerseits vier Mitarbeitende zur Verfügung.

Bitte übermitteln Sie mir die in Ihrem Haus vorliegenden Leitungsvorlagen und internen Vermerke zu diesem Thema.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BAMF hat dem …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
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Betreff
Personalaustausch zwischen BAMF und BStU [#250448]
Datum
2. Juni 2022 11:30
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BAMF hat dem BStU seit 1995 Personal zur Unterstützung zur Verfügung gestellt. Scheinbar endete die Kooperation Ende 2015. Ab Ende 2015 stellte der BStU seinerseits vier Mitarbeitende zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie mir die in Ihrem Haus vorliegenden Leitungsvorlagen und internen Vermerke zu diesem Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250448/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 03.08.2022 habe ich erhalten. Hier erhalten Sie meine Mailadres…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Personalaustausch zwischen BAMF und BStU [#250448]
Datum
9. August 2022 19:38
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 03.08.2022 habe ich erhalten. Hier erhalten Sie meine Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antrag nach IFG vom 02.06.2022 über fragdenstaat.de - Personalaustausch BAMF und BSTU, hier: Ihre E-Mail vom 09.08…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Antrag nach IFG vom 02.06.2022 über fragdenstaat.de - Personalaustausch BAMF und BSTU, hier: Ihre E-Mail vom 09.08.2022
Datum
10. August 2022 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.08.2022 ( tel:05082022) . Hiermit gewähre ich Ihnen den Zugang zu den von Ihnen begehrten Vermerken und Leitungsvorlagen zu dem Personalaustausch zwischen dem BAMF und dem ehemaligen BStU. Die hierfür zugrundeliegende Entscheidung entnehmen Sie bitte meinem Schreiben vom 03.08.2022 ( tel:30052022) . Freundliche Grüße

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AW: Antrag nach IFG vom 02.06.2022 über fragdenstaat.de - Personalaustausch BAMF und BSTU, hier: Ihre E-Mail vom 0…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG vom 02.06.2022 über fragdenstaat.de - Personalaustausch BAMF und BSTU, hier: Ihre E-Mail vom 09.08.2022 [#250448]
Datum
10. August 2022 11:56
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Bereitstellung der Unterlagen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250448/