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Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Stundenabrechnung der im Programm DigitalFirst (ITD-DF) eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dataport im April 2021

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021 [#223949]
Datum
25. Juni 2021 08:19
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Stundenabrechnung der im Programm DigitalFirst (ITD-DF) eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dataport im April 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223949/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralle…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021 [#223949]
Datum
23. Juli 2021 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 25. Juni 2021. Die gewünschten Unterlagen h…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021 [#223949]
Datum
20. August 2021 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 25. Juni 2021. Die gewünschten Unterlagen haben einen erheblichen Umfang. Zur Bearbeitung Ihres Antrags wäre es notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung der gewünschten Unterlagen zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit, damit wir die anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie den unbestimmten Begriff "erheblichen Umfang" quantifizieren? …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021 [#223949]
Datum
22. August 2021 15:55
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie den unbestimmten Begriff "erheblichen Umfang" quantifizieren? Um was für Unterlagen handelt es sich dabei alles? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223949/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, Sie haben am 22.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für I…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021 [#223949]
Datum
3. September 2021 17:10
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Sie haben am 22.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für Ihr Interesse. Nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Soweit Dokumente mit Bezug zu Ihren Fragen vorhanden sind, verweisen wir auf unsere Antwort vom 20.08.2021. Hier wäre zur Bearbeitung Ihres Antrags mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente unter Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift aufrechterhalten möchten, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Personaleinsatz Dataport in DigitalFirst - April 2021“ [#223949]
Datum
4. September 2021 09:58
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223949/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. 1. Die Beantwortungsfrist endete am 6.8.2021. Es liegen keine Gründe vor, die eine Verzögerung - noch dazu ohne Mitteilung und Begründung - rechtfertigen. 2. Die Senatskanzlei hat ähnliche Anfragen bislang wenn auch fehlerhaft doch beantwortet und die Unterlagen herausgegeben. Sie hat also Übung darin, entsprechende Anfragen zu bearbeiten. Dass nunmehr mit dieser Trainingsmaßnahmen plötzlich Aufwände entstehen sollen, ist nicht nachvollziehbar. 3. Dataport ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und unterliegt damit den selben Transparenzverpflichtungen. Insofern sind gar keine Gründe ersichtlich, welche eine Herausgabeverweigerung zulässig erscheinen lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223949.pdf Anfragenr: 223949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223949/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.