Personaleinsatz

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

wieviel Prozent des aktuellen Personalbestandes des Bundesverwaltungsamtes hat die klassische Laufbahnausbildung, also die als Beamter/in auf Widerruf für die entsprechende Laufbahn durchlaufen? Wieviel Prozent des aktuellen Personalbestandes werden auf einer Position eingesetzt, die ihrer beruflichen Ausbildung nicht entsprechen; bitte aufgeschlüsselt nach Über- und Unterqualifikation. Wieviele Personen werden im gehobenen Dienst eingesetzt und wieviele davon sind Volljuristen. Wieviele Personen werden im höheren Dienst eingesetzt und wieviele davon haben keine juristische Ausbildung genossen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviel Prozent des aktuel…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personaleinsatz [#218829]
Datum
20. April 2021 14:07
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviel Prozent des aktuellen Personalbestandes des Bundesverwaltungsamtes hat die klassische Laufbahnausbildung, also die als Beamter/in auf Widerruf für die entsprechende Laufbahn durchlaufen? Wieviel Prozent des aktuellen Personalbestandes werden auf einer Position eingesetzt, die ihrer beruflichen Ausbildung nicht entsprechen; bitte aufgeschlüsselt nach Über- und Unterqualifikation. Wieviele Personen werden im gehobenen Dienst eingesetzt und wieviele davon sind Volljuristen. Wieviele Personen werden im höheren Dienst eingesetzt und wieviele davon haben keine juristische Ausbildung genossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218829/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
AW: IFG-Anfrage Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 20.04.2021 erhalten. Das Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: IFG-Anfrage
Datum
6. Mai 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 20.04.2021 erhalten. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthält lediglich einen Anspruch auf Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand. Der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die Informationen bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu beschaffen und sie ist nicht gehalten, diese erst durch Untersuchungen zu generieren (st. Rspr., vgl BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, 7 C 20/12, Rn. 37, zitiert nach juris). Daher können wir Ihnen leider nicht die gewünschten Statistiken übersenden. Jedoch haben wir Ihnen zur Frage, wieviele Beschäftige im gehobenen und höheren Dienst eingesetzt werden, die entsprechende Auswertung beigefügt. Falls Sie hierzu die Zustellung eines förmlichen Bescheides wünschen, informieren Sie uns bitte kurz. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage [#218829] Sehr << Anrede >> bedauerlich, dass Sie angeblich darüber keine Daten erheb…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [#218829]
Datum
6. Mai 2021 13:45
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bedauerlich, dass Sie angeblich darüber keine Daten erheben, wo Sie doch bei jeder Einstellung Lebensläufe verlangen und sich darüber hinaus auch jedesmal das Einverständnis der Datennutzung einholen. Und sind Sie nicht auch daran interessiert Ihr Personal auch ausbildungsgerecht einzusetzen und Überqualifizierten zumindest langfristig eine ausbildungsgerecht Stelle anzubieten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218829/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage [#218829] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Personaleinsatz“ vom …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [#218829]
Datum
30. Mai 2021 16:43
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Personaleinsatz“ vom 20.04.2021 (#218829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218829/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage [#218829] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Personaleinsatz“ vom …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [#218829]
Datum
30. Mai 2021 16:44
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Personaleinsatz“ vom 20.04.2021 (#218829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218829/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverwaltungsamt
AW: [EXTERN]AW: IFG-Anfrage [#218829] Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.04.2021 wurde am 06.05.2021 frist…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Anfrage [#218829]
Datum
3. Juni 2021 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.04.2021 wurde am 06.05.2021 fristgerecht beantwortet. Darüber hinaus gehende Informationen liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen