Personalentwicklung & Personalkosten 2020 in den kommunalen Gesundheitsämtern

Bitte führen Sie die Personalentwicklung (Anzahl der besetzten und unbesetzten Stellen) und die Entwicklung der Personalkosten in den kommunalen Gesundheitsämtern im Jahr 2020 in möglichst geringer zeitlicher Auflösung (min. monatlich) auf. Bitte gliedern Sie die Personalentwicklung nach Kommunen und wenn möglich (mindestens grob) nach Berufsklasse (z.B. Arzt, ungelernte Aushilfe, ...).
Ich denke in Anbetracht der Corona-Krise und den aktuell völlig überlasteten Gesundheitsämtern, gegenteiligen Behauptungen des Gesundheitsmenisters, ist dies eine Information von großem gesellschaftlichen Interesse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalentwicklung & Personalkosten 2020 in den kommunalen Gesundheitsämtern [#201890]
Datum
30. Oktober 2020 14:48
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte führen Sie die Personalentwicklung (Anzahl der besetzten und unbesetzten Stellen) und die Entwicklung der Personalkosten in den kommunalen Gesundheitsämtern im Jahr 2020 in möglichst geringer zeitlicher Auflösung (min. monatlich) auf. Bitte gliedern Sie die Personalentwicklung nach Kommunen und wenn möglich (mindestens grob) nach Berufsklasse (z.B. Arzt, ungelernte Aushilfe, ...). Ich denke in Anbetracht der Corona-Krise und den aktuell völlig überlasteten Gesundheitsämtern, gegenteiligen Behauptungen des Gesundheitsmenisters, ist dies eine Information von großem gesellschaftlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201890/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS -Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS -Antragsteller/in
Datum
3. November 2020 15:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
967 Bytes
image002.png
25,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingegangen und wird zeitnah beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 30. Oktober 2020 über das Portal "fragdenstaat.de" …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Personalentwicklung & Personalkosten 2020 in den kommunalen Gesundheitsämtern [#201890]
Datum
16. November 2020 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 30. Oktober 2020 über das Portal "fragdenstaat.de" bitten Sie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um verschiedene Informationen zur Personalentwicklung (Anzahl der besetzten und unbesetzten Stellen) und Entwicklung der Personalkosten in den kommunalen Gesundheitsämtern im Jahr 2020 in möglichst geringer zeitlicher Auflösung (min. monatlich) sowie Gliederung der Personalentwicklung nach Kommunen und wenn möglich (mindestens grob) nach Berufsklasse (z.B. Arzt, ungelernte Aushilfe, ...). Gerne nehme ich dazu nachfolgend Stellung: Rechtliche Grundlage für die personelle Ausstattung der kommunalen Gesundheitsämter ist das "Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen - ÖGDG NRW". Demnach ist die untere Gesundheitsbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften, insbesondere mit Fachärztinnen und Fachärzten für das Öffentliche Gesundheitswesen und anderen Fachärztinnen und Fachärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern und Angehörigen sonstiger im Gesundheitswesen tätiger Berufe zu besetzen (§ 22 ÖGDG NRW). Die konkrete Ausstattung obliegt der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer Personalhoheit. Dies entspricht der vom Landesgesetzgeber grundsätzlich festgeschriebenen Selbstverwaltungshoheit und Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden und der mit dem ÖGDG NRW angestrebten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit. Pandemiebedingt haben die Kommunen derzeit ihr Stammpersonal in den unteren Gesundheitsbehörden zum Teil erheblich durch externe Unterstützungskräfte aus anderen Verwaltungsbereichen, aus anderen Organisationen (u.a. Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Arbeitsverwaltung) sowie durch Studierende als sogenannte "Containments Scouts" (u.a. RKI-Programm, Medis4ÖGD) oder im Wege der Amtshilfe (z. B. durch Angehörige der Bundesverwehr) verstärkt. Grundsätzlich besteht in Nordrhein-Westfalen keine Meldepflicht bezüglich der personellen Ausstattung der Gesundheitsämter. Daher ist die von Ihnen gewünschte Auskunft über tatsächliche und aktuell stark wechselnde Personalbestände, -qualifikationen und -kosten seitens des Landes NRW nicht möglich. Selbstverständlich bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich an die einzelnen zuständigen kreisfreien Städte und Kreise in NRW zu wenden. Mit freundlichen Grüßen