Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürgermeister

Ich hätte gerne eine einfache Auflistung (Anzahl ausreichend) wie viele Personen seit dem Amtsantritt des aktuellen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Breisig gekündigt haben oder gekündigt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2018
  • Frist
    7. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gern…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürgermeister [#34394]
Datum
5. November 2018 13:10
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine einfache Auflistung (Anzahl ausreichend) wie viele Personen seit dem Amtsantritt des aktuellen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Breisig gekündigt haben oder gekündigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürg…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
AW: Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürgermeister [#34394]
Datum
9. Dezember 2018 20:28
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürgermeister“ vom 05.11.2018 (#34394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürgermeister“ [#34394] [#34394]
Datum
13. Dezember 2018 07:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34394 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Verwaltung bis jetzt auf keine einzige Anfrage reagiert hat. Keine Eingangsbestätigung, keine Information über den Bearbeitungsstatus. Nichts! Transparenz? Oder ist das das neue Verwaltungshandeln als "modernes Dienstleistungsunternehmen" und die Verwaltung möchte mit Untätigkeitsklagen belegt werden? Kann das denn ein Umgang miteinander sein? Wäre es auch möglich, mich in dieser Hinsicht, da überhaupt keine Zwischennachricht erfolgt oder gar eine Beantwortung der Fragen in Angriff genommen wird, mich an den Petitionsausschuss des Landtags von Rheinland-Pfalz oder an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragten für die Landespolizei, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, Kaiserstr. 32, 55116 Mainz wenden - wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) von Rheinland-Pfalz hier nicht weiterhelfen kann? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34394.pdf Anfragenr: 34394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu dieser Fragestellung weisen wir darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz nach …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Personalkündigungen seit Dienstantritt VG-Bürgermeister [#34394]
Datum
19. Dezember 2018 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu dieser Fragestellung weisen wir darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz nach § 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG ausschließlich Zugang zu den bei der transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen gewährt. Vorhandene Informationen sind alle Informationen, die durch Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können. Nicht zu den vorhandenen Informationen gehören Informationen, die erst durch eine weitere Bearbeitung eines Falles gewonnen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig führt über die geforderten Daten keine Statistik. Aus diesem Grund ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz keine Pflicht, Stellungnahmen zu einem bestimmten Thema zu verfassen. Mit freundlichen Grüßen