Personalkündigungen seit Dienstantritt von OB Zeidler

eine Auflistung wieviele Personen seit dem Amtsantritt von OB Zeidler gekündigt haben oder gekündigt wurden.

eine Auflistung wieviele Personen versetzt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    13. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung w…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalkündigungen seit Dienstantritt von OB Zeidler [#142243]
Datum
14. Mai 2019 20:02
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung wieviele Personen seit dem Amtsantritt von OB Zeidler gekündigt haben oder gekündigt wurden. eine Auflistung wieviele Personen versetzt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Freundliche Grüße
Von
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Betreff
AW: Personalkündigungen seit Dienstantritt von OB Zeidler [#142243]
Datum
15. Mai 2019 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Freundliche Grüße