Personalstärke in den Dienstgradgruppen sowie in Verhältnis von operativen Einheiten/ Verbänden zu Großverbänden/ Ämtern / Kommandobehörden

Ich bitte um die aktuelle Personalstärke der Bundeswehr, wie sie auch vom BMVg monatlich veröffentlicht wird, jedoch nach Dienstgradgruppen in den Organisationsbereichen. Zudem bitte ich um die Personalstärke des Personals in operativen Einheiten/ Verbänden (eigenständigen Einheiten, Btl., Rgt. im Heer, fliegende oder seefahrende Einheiten, Flugabwehr...) und des Personals in Großverbänden/ Ämtern / Kommandobehörden (Brigade-/Divisionsstäben, Schulen, Ämter, höhere Kommandobehörden) im Vergleich dazu.

Vorab vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Personalstärke in den Dienstgradgruppen sowie in Verhältnis von operativen Einheiten/ Verbänden zu Großverbänden/ Ämtern / Kommandobehörden [#12642]
Datum
23. Januar 2016 15:28
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die aktuelle Personalstärke der Bundeswehr, wie sie auch vom BMVg monatlich veröffentlicht wird, jedoch nach Dienstgradgruppen in den Organisationsbereichen. Zudem bitte ich um die Personalstärke des Personals in operativen Einheiten/ Verbänden (eigenständigen Einheiten, Btl., Rgt. im Heer, fliegende oder seefahrende Einheiten, Flugabwehr...) und des Personals in Großverbänden/ Ämtern / Kommandobehörden (Brigade-/Divisionsstäben, Schulen, Ämter, höhere Kommandobehörden) im Vergleich dazu. Vorab vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Januar 2016 ist…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Empfangsbestätigung zur Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Personalstärke in den Dienstgradgruppen sowie in Verhältnis von operativen Einheiten/ Verbänden zu Großverbänden/ Ämtern / Kommandobehörden [#12642]
Datum
26. Januar 2016 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Januar 2016 ist hier beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Referat I 1.1, am 25. Januar 2016 eingegangen. Der Sachverhalt wird zur Zeit umfassend geprüft. Die Ermittlungen werden jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Sachverhaltsermittlungen abgeschlossen sind, erhalten Sie weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Januar 2016 erba…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Daten zur Personalstärke in den Dienstgradgruppen sowie in Verhältnis von operativen Einheiten/ Verbänden zu Großverbänden/ Ämtern / Kommandobehörden [#12642]
Datum
22. Februar 2016 17:19
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Januar 2016 erbaten Sie die Bereitstellung von Daten zur Personalstärke der Bundeswehr - aufgeschlüsselt nach Dienstgradgruppen - und wenn möglich getrennt nach Einheiten. Ihr o.g. Informationsersuchen wird durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) nach eingehender Prüfung des Sachverhalts mit den hier im Amt vorliegenden Informationen wie aus der beigefügten Tabelle ersichtlich beantwortet.: Die Abkürzungen "H, Lw, M, SKB sowie ZSanDBw" stehen für die Organisationsbereiche Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr. Die Abkürzungen "AIN" und "IUD" stehen für die Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) bzw. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD). "Pers" bzw. "P "steht für den Organisationsbereich Personal. Die entsprechende Aufteilung bzw. Untergliederung aus den Organisationsbereichen ergibt sich dann für die Kommandos ("Kdo") im militärischen Bereich und die Ämter (BAAINBw, BAIUDBw und BAPersBw) im zivilen Bereich in dem aus der Tabelle ersichtlichen Umfang. Die ermittelten Zahlen sind das Ergebnis einer aus Sicht der Fachreferate im BAPersBw vom Aufwand her noch vertretbaren Datenabfrage. Daher handelt es sich bei den bereitgestellten Informationen bezüglich Ihrer Anfrage auch noch um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sofern von Ihrer Seite noch weitergehende oder detailliertere Informationen benötigt werden, teilte das für die hiesige Datenbereitstellung zuständige Fachreferat jedoch bereits mit, dass für den dann neu entstehenden (Verwaltungs-)Aufwand aller Voraussicht nach Verwaltungskosten anfallen würden. Mit freundlichen Grüßen