Personalstatistik
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz/BVerfSchG und Bürgeranfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes für die Jahre 1931 bis 2022 zu:
- Anzahl der Beschäftigten des BfV
- Anzahl der Planstellen (Soll) des BfV
- Anzahl der V-Personen des BfV
- Anzahl der Beschäftigten des SD
- Anzahl der V-Personen des SD
oder entsprechende Aktenauszüge.
Für die Jahre vor 1992 dürfte das Bundesarchivgesetz einschlägig sein, soweit ihnen entsprechende Akten vorliegen.
Der SD ("Sicherheitsdienst des Reichsführers SS") war verschiedenen Behörden organisatorisch zugeordnet und anfangs auch gar keine Behörde. Ich vermute, dass entsprechende Akten dem Reichssicherheitshauptamt zugeordnet sind.
Sofern Sie keinen Zugriff auf die älteren Aktenbestände haben, aber wissen welche Stelle zuständig sein könnte, wäre ich für eine Mitteilung dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum8. November 2022
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10. Dezember 2022
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3 Follower:innen
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- Von
- Danny Seis
- Betreff
- Personalstatistik [#262695]
- Datum
- 8. November 2022 00:12
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Danny Seis
- Betreff
- AW: Personalstatistik [#262695]
- Datum
- 10. Dezember 2022 23:46
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Danny Seis
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262695]
- Datum
- 17. Dezember 2022 00:46
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262695] # IFG-725/012 II#0705
- Datum
- 19. Dezember 2022 10:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Danny Seis
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262695] # IFG-725/012 II#0705 [#262695]
- Datum
- 20. Dezember 2022 04:38
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Betreff
- BfV 722993 AM - Mitteilung
- Datum
- 6. Januar 2023 09:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Danny Seis
- Betreff
- AW: BfV 722993 AM - Mitteilung [#262695]
- Datum
- 1. Februar 2023 02:52
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Danny Seis
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum IFG-Antrag vom 8.11.2022
- Datum
- 1. Februar 2023
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
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Num. 90 in: https://openjur.de/u/2172746.html
Sehe hier aber leider keine großen Erfolge.
- Von
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 12. März 2024
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Danny Seis
- Betreff
- Mein IFG-Antrag vom 8.11.2022 (hier: fehlende Anlagen) [#262695]
- Datum
- 4. April 2024 01:42
- An
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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"Der Anspruch [.] besteht nicht [..] gegenüber [KLAMMER AUF] den Nachrichtendiensten sowie den [..] öffentlichen Stellen des Bundes, [KLAMMER ZU] soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen."
Andererseits könnte sich der Nebensatz auch nur auf die sonstigen Stellen beziehen. Vertreten wird offenbar beides.