Personalstatistik

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz/BVerfSchG und Bürgeranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes für die Jahre 1931 bis 2022 zu:
- Anzahl der Beschäftigten des BfV
- Anzahl der Planstellen (Soll) des BfV
- Anzahl der V-Personen des BfV
- Anzahl der Beschäftigten des SD
- Anzahl der V-Personen des SD

oder entsprechende Aktenauszüge.

Für die Jahre vor 1992 dürfte das Bundesarchivgesetz einschlägig sein, soweit ihnen entsprechende Akten vorliegen.

Der SD ("Sicherheitsdienst des Reichsführers SS") war verschiedenen Behörden organisatorisch zugeordnet und anfangs auch gar keine Behörde. Ich vermute, dass entsprechende Akten dem Reichssicherheitshauptamt zugeordnet sind.

Sofern Sie keinen Zugriff auf die älteren Aktenbestände haben, aber wissen welche Stelle zuständig sein könnte, wäre ich für eine Mitteilung dankbar.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 3 Follower:innen
Danny Seis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz/BVerfSchG und Bürgeranfrage Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Danny Seis
Betreff
Personalstatistik [#262695]
Datum
8. November 2022 00:12
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz/BVerfSchG und Bürgeranfrage Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes für die Jahre 1931 bis 2022 zu: - Anzahl der Beschäftigten des BfV - Anzahl der Planstellen (Soll) des BfV - Anzahl der V-Personen des BfV - Anzahl der Beschäftigten des SD - Anzahl der V-Personen des SD oder entsprechende Aktenauszüge. Für die Jahre vor 1992 dürfte das Bundesarchivgesetz einschlägig sein, soweit ihnen entsprechende Akten vorliegen. Der SD ("Sicherheitsdienst des Reichsführers SS") war verschiedenen Behörden organisatorisch zugeordnet und anfangs auch gar keine Behörde. Ich vermute, dass entsprechende Akten dem Reichssicherheitshauptamt zugeordnet sind. Sofern Sie keinen Zugriff auf die älteren Aktenbestände haben, aber wissen welche Stelle zuständig sein könnte, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 262695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262695/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Danny Seis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Danny Seis
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalstatistik“ vom 08.11.2022 (#262695) wurde von Ihnen nicht …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: Personalstatistik [#262695]
Datum
10. Dezember 2022 23:46
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalstatistik“ vom 08.11.2022 (#262695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Danny Seis
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262695]
Datum
17. Dezember 2022 00:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262695/ Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da sie seit über einem Monat grundlos ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 262695.pdf Anfragenr: 262695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262695/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-725/012 II#0705 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262695] # IFG-725/012 II#0705
Datum
19. Dezember 2022 10:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
745,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-725/012 II#0705 Sehr geehrter Herr Seis, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
Sehr << Anrede >> die Zuständigkeit des BfDI ist meines Erachtens eröffnet, einfach weil ich mein Rec…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262695] # IFG-725/012 II#0705 [#262695]
Datum
20. Dezember 2022 04:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Zuständigkeit des BfDI ist meines Erachtens eröffnet, einfach weil ich mein Recht auf Informationszugang verletzt sehe (IFG § 12). Auch wenn Sie die Sache für aussichtslos halten, haben Sie die Möglichkeit auf die Behörde oder die Aufsichtsbehörde einzuwirken. Das BfV sollte ggf. dazu angehalten werden einen klagefähigen Bescheid zu erlassen. Dazu ist die Behörde nach §§ 7 u. 9 IFG verpflichtet, und zwar auch dann wenn kein Anspruch besteht. In der Sache möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den anfragten Daten um Unterlagen handelt, die funktional nicht dem geheimdienstlichen Bereich zuzuordnen sind, sondern um Informationen die zum einen Teil dem BfV aus historischen Gründen vorliegen und zum anderen Teil die allgemeine Rechnungslegung betreffen. Weiterhin ist aus dem Wortlaut von § 3 Nr. 8 IFG auch nicht ersichtlich, warum das BfV überhaupt darunter fallen sollte. Da das BKA eine ähnliche Anfrage von mir derzeit ebenfalls nicht beantwortet (siehe mein diesbzgl. Vermittlungsersuchen) liegt der Verdacht nahe, dass das BfV meine Anfrage als Polizeibehörde – also in der irrigen Ansicht über dem Gesetz zu stehen – nicht bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262695/
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 722993 AM - Mitteilung
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 722993 AM - Mitteilung
Datum
6. Januar 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
483,1 KB
Danny Seis
AW: BfV 722993 AM - Mitteilung [#262695] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: BfV 722993 AM - Mitteilung [#262695]
Datum
1. Februar 2023 02:52
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 6.1.2023 ein. Der Bescheid ist fehlerhaft und desweiteren nicht nachvollziehbar begründet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird in § 3 Nr. 8 IFG nicht erwähnt. Zitat: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, [..] 8. gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen." Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist kein Nachrichtendienst sondern ein Bundesamt mit polizeilichen Aufgaben. Zur Bedeutung des Wortes siehe z. B.: https://www.duden.de/rechtschreibung/Geheimdienst https://www.duden.de/rechtschreibung/Nachrichtendienst Soweit im Bundesamt für Verfassungsschutz Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 SÜG wahrgenommen werden ist § 1 Absatz 5 Satz 3 SÜG zu beachten: "Sicherheitsempfindliche Stelle ist die kleinste selbständig handelnde Organisationseinheit innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor unberechtigtem Zugang geschützt ist und von der im Falle der Beeinträchtigung eine erhebliche Gefahr für die in den Sätzen 1 und 2 genannten Schutzgüter ausgeht." Weder betrifft meine Anfrage einen sicherheitsempfindlichen Bereich noch handelt es beim Bundesamt für Verfassungsschutz um eine solche Stelle. Dass vom Bundesamt für Verfassungsschutz auf Grund der ihm anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann (§ 1 Satz 1 SÜG), möchte ich nicht in Abrede stellen. Das Kriterium der "kleinsten selbständig handelnden Organisationseinheit" ist hier aber nicht erfüllt. Eine kleinste selbständig handelnde Organisationseinheiten wäre beispielsweise die NSU, aber nicht die aktenführende oberste Bundesbehörde. Ich bitte um Erteilung eines schriftlichen Widerspruchsbescheids. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262695/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Danny Seis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Danny Seis
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum IFG-Antrag vom 8.11.2022 Widerspruch zugestellt per Fax am 1.2.2023
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Danny Seis
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum IFG-Antrag vom 8.11.2022
Datum
1. Februar 2023
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Widerspruch zugestellt per Fax am 1.2.2023
Bundesamt für Verfassungsschutz
Widerspruchsbescheid Dem Widerspruch wurde teilweise abgeholfen. Aktueller Stand: 1. Für die Jahre nach 1994-2023…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
12. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Dem Widerspruch wurde teilweise abgeholfen. Aktueller Stand: 1. Für die Jahre nach 1994-2023: - die Beauskunftung nach IFG, UIG und VIG wird weiterhin abgelehnt 2. Für die Jahre 1950-1993: 2a. Anzahl der Planstellen: Teilbewilligung für 1950-1991 nach BArchG 2b. Anzahl der Ist-Beschäftigten: sprachliche Charakterisierung 2c. Anzahl der V-Personen vom Typ.. - verdeckter Mitarbeiter (§ 9a): nicht abgeholfen nach BArchG (3-4 Gründe) - Vertrauensleute (§ 9b): nicht beschieden wegen ungenauer Antragsstellung 3. Vorher: - das BfV sei erst 1950 gegründet worden - besitzt das BfV SD-Akten? wohl nicht, allerdings ist unklar ob gesucht wurde Anmerkungen: 2a: Im Bescheid wird mitgeteilt dass die Zahlen für 1950-1991 gefunden wurden und insoweit auf den Anhang verwiesen. Leider fehlt der Anhang. (Kommt vielleicht per extra Post.) Der Anspruch nach dem BArchG reicht eigentlich bis ins Jahr 1993, also 2 Jahre weiter. Nach 30 Jahren werden die Akten zugänglich, d.h. derzeit rollt die Wiedervereinigung in die Archive. Für die beiden Jahre 1992 und 1993 wird weder ein Finden noch ein Nichtfinden eingeräumt, was den Bescheid mglw. fehlerhaft macht. 2b: "Zur Ist-Beschäftigtenanzahl des BfV konnte lediglich recherchiert werden, dass die Beschäftigtenanzahl im Laufe eines Jahres variiert und sich die jeweilige Anzahl damit nicht genau feststellen lässt." 2c: Für verdeckte Mitarbeiter wird u.a. folgender Auskunftshinderungsgrund genannt: "Denn es sprechen zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Methodenschutzes gegen die Auskunftserteilung. Durch die Nennung der Anzahl der Verdeckten Mitarbeiter wird die Arbeitsweise des BfV offengelegt." Sofern das nicht nur eine Schutzbehauptung ist, ist die Zahl der Mitarbeiter vermutlich unerwartet niedrig oder unerwartet hoch. Die Anzahl der V-Personen ist insofern mglw schon eine Umweltinformation.

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Danny Seis
Mein IFG-Antrag vom 8.11.2022 (hier: fehlende Anlagen) [#262695] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Widersp…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Danny Seis
Betreff
Mein IFG-Antrag vom 8.11.2022 (hier: fehlende Anlagen) [#262695]
Datum
4. April 2024 01:42
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Widerspruchsbescheid vom 12.3.2024 (Az.: 1B5-035-530116-0000-1500/24,S) haben Sie meinem Widerspruch vom 1.2.2023 teilweise abgeholfen. Auf Seite 4 wird auf eine "Anlage zu diesem Bescheid" Bezug genommen, die eine Aufstellung der Planstellenzahlen enthalten soll. Der Widerspruchsbescheid (8 von 8 Seiten) wurde laut Zustellungsvermerk am 25.3.2024 förmlich zugestellt, aber eine Anlage war leider nicht beigefügt. Ich bitte um Zusendung der Anlage, gerne auch per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>