Personalstunden Informationsfreiheit

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Tiziana Saab
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Pers…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Personalstunden Informationsfreiheit [#259312]
Datum
19. September 2022 15:40
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 259312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259312/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Anfrage vom 19. September 2022; Az. 541-1-25 Sehr geehrte Frau Saab, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Se…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. September 2022; Az. 541-1-25
Datum
28. September 2022 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Saab, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. September 2022. Gegenüber Aufsichtsbehörden im Sinne des Art. 51 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - und damit auch gegenüber dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz - besteht kein Recht auf Auskunft nach Art. 39 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) - vgl. Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayDSG. Da sich Ihre Anfrage weder auf Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Umweltinformationsgesetz noch auf Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz bezieht, bestehen Informationszugangsrechte nach diesen Gesetzen ebenfalls nicht. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen