Personalstunden Informationsfreiheit

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Tiziana Saab
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Pers…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Personalstunden Informationsfreiheit [#259327]
Datum
19. September 2022 15:40
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 259327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259327/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff: Ihre Anfrage vom 19.09.22 - VW.4.5-2022-1091 Sehr geehrte Frau Saab, hiermit bestätige ich den Eingang I…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff: Ihre Anfrage vom 19.09.22 - VW.4.5-2022-1091
Datum
22. September 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.png
14,2 KB
image002.png
1,8 KB


Sehr geehrte Frau Saab, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG), welche hier unter dem Aktenzeichen VW.4.5-2022-1091 geführt wird. Bezugnehmend auf Ihre Frage ist auszuführen, dass der im Haushaltsplan abgebildete Stellenplan der hiesigen Behörde keine Aufteilung der Bereiche Datenschutz und Informationsfreiheit vorsieht. Darüber hinaus ist in der hiesigen Behörde weder eine Zuordnung einer konkreten Anzahl von Personalstunden zum Bereich der Informationsfreiheit vorgenommen, noch erfolgt eine statistische Erfassung hierüber. Es kann jedoch auf den Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Behörde hingewiesen werden, wonach der Bereich der Informationsfreiheit einer Mitarbeiterin zugeordnet ist, die derzeit 60 Prozent einer Vollzeitstelle ausübt und neben der Informationsfreiheit noch andere Aufgabenbereiche betreut. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen