Personen mit Aufwandsentschädigung welche bei der Stadt oder bei der VG-Verwaltung beschäftigt sind

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Personen bei der Stadt bzw. bei der Verbandsgemeinde beschäftigt sind (Tarifbeschäftigte sowie auch Beamte), welche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ebenso die Anzahl von Personen, welche nicht bei der Stadt/VG beschäftigt sind, aber ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Gleichzeitig möchte ich die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung ermittelt haben und auch wissen, nach welcher gesetzlichen Grundlage die Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dies betrifft u.a. auch die Aufwandsentschädigungen für Wehrleiter, Wehrführer, Gerätewarte etc.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personen mit Aufwandsentschädigung welche bei der Stadt oder bei der VG-Verwaltung beschäftigt sind [#24731]
Datum
23. September 2017 15:56
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Personen bei der Stadt bzw. bei der Verbandsgemeinde beschäftigt sind (Tarifbeschäftigte sowie auch Beamte), welche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ebenso die Anzahl von Personen, welche nicht bei der Stadt/VG beschäftigt sind, aber ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Gleichzeitig möchte ich die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung ermittelt haben und auch wissen, nach welcher gesetzlichen Grundlage die Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dies betrifft u.a. auch die Aufwandsentschädigungen für Wehrleiter, Wehrführer, Gerätewarte etc. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG bitten wir um Aufklärung Ihrer Identität durch schriftlich…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Personen mit Aufwandsentschädigung welche bei der Stadt oder bei der VG-Verwaltung beschäftigt sind [#24731]
Datum
18. Oktober 2017 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG bitten wir um Aufklärung Ihrer Identität durch schriftliche oder telefonische Mitteilung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift. Aufgrund der Menge und der Art Ihrer Anfragen möchten wir Sie zudem darauf hinweisen, dass die durch die Beantwortung eventuell entstehenden Gebühren von Ihnen zu tragen sind. Mit freundlichen Grüßen