Personengebundene Hinweise im Bundskriminalamt

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Inwieweit werden PHW (personengebundenen Hinweise) durch das Bundskriminalamt erhoben?
2. Wie werden PHW vom Bundeskriminalamt gespeichert?
3. Können andere Behörden als das Bundeskriminalamt auf durch das Bundeskriminalamt gespeicherte PHW zugreifen?
4. Sind andere Behörden an der Erhebung von PHW beteiligt?
4.1 Sollte Frage 4 mit ja beantwortet werden: Wie werden die PHW an das Bundeskriminalamt mitgeteilt?
5. Liegen Anweisungen vor, welche Eigenschaften eine Person haben muss, damit diese mit einem PHW eingestuft werden wird=
5.1 Sollte Frage 5 mit ja beantwortet werden: Bitte senden Sie mir diese Anweisungen zu.
6. Bitte senden Sie mir aktuelle Statistiken zu, aus dennen hervorgeht wie viele Personen aktuell mit welchen PHW eingestuft sind.

Sollten Antworten oder Dokumente zu meiner Anfrage als VS eingestuft sein, bitte ich Sie mir die anderen Teile meiner Anfrage zu beantworten.

Sollten Teile der Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir die Teile der Aktenauskunft, welche nicht gebührenpflichtig sind vorab mitzuteilen. Außerdem bitte ich Sie mir dabei die Höhe der Kosten für die gebührenpflichtigen Teile der Aktenauskunft anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Reinhard

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. November 2015
  • Frist
    15. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Inwie…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personengebundene Hinweise im Bundskriminalamt [#11888]
Datum
11. November 2015 07:24
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Inwieweit werden PHW (personengebundenen Hinweise) durch das Bundskriminalamt erhoben? 2. Wie werden PHW vom Bundeskriminalamt gespeichert? 3. Können andere Behörden als das Bundeskriminalamt auf durch das Bundeskriminalamt gespeicherte PHW zugreifen? 4. Sind andere Behörden an der Erhebung von PHW beteiligt? 4.1 Sollte Frage 4 mit ja beantwortet werden: Wie werden die PHW an das Bundeskriminalamt mitgeteilt? 5. Liegen Anweisungen vor, welche Eigenschaften eine Person haben muss, damit diese mit einem PHW eingestuft werden wird= 5.1 Sollte Frage 5 mit ja beantwortet werden: Bitte senden Sie mir diese Anweisungen zu. 6. Bitte senden Sie mir aktuelle Statistiken zu, aus dennen hervorgeht wie viele Personen aktuell mit welchen PHW eingestuft sind. Sollten Antworten oder Dokumente zu meiner Anfrage als VS eingestuft sein, bitte ich Sie mir die anderen Teile meiner Anfrage zu beantworten. Sollten Teile der Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir die Teile der Aktenauskunft, welche nicht gebührenpflichtig sind vorab mitzuteilen. Außerdem bitte ich Sie mir dabei die Höhe der Kosten für die gebührenpflichtigen Teile der Aktenauskunft anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskriminalamt
WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 Aktenzeichen: DS-IFG/15/CR(I) Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015
Datum
16. November 2015 09:54
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: DS-IFG/15/CR(I) Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersendet das Bundeskriminalamt mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 [#11888] AZ: DS - IFG/2015/CR(I) Sehr geehrte Damen und H…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 [#11888]
Datum
16. November 2015 15:31
An
Bundeskriminalamt
Status
AZ: DS - IFG/2015/CR(I) Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen sehr! Gerne konkretisiere ich meine Fragen dahingehend: zu 1. Inwieweit werden PHW durch das BKA vergeben? zu 2. Hiermit ist der technische Ablauf gemeint. zu 3. Bitte definieren Sie denn Begriff " implementierten Berechtigungen" Welche Behörden können auf PHW zugreifenm wenn implementierten Berechtigungen es zulassen? zu 4. Sind andere Behörden an der Vergebung von PHW beteiligt? Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Gerne teile ich Ihnen hierfür auch meine persönliche E-Mail Adresse mit. Sie lautet <<E-Mail-Adresse>> Solten Gebühren für meine Anfrage entstehen Teile ich Ihnen gerne meine Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 [#11888] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informati…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 [#11888]
Datum
15. Dezember 2015 18:24
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Personengebundene Hinweise im Bundskriminalamt" vom 11.11.2015 (#11888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 [#11888] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: 151116_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 [#11888]
Datum
22. Dezember 2015 10:37
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Personengebundene Hinweise im Bundskriminalamt" vom 11.11.2015 (#11888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie sich bis Montag, denn 28. Dezember 2015 nicht bei mir melden, werde ich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskriminalamt
151222_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015 Aktenzeichen: DS-IFG/15/CR(I) Sehr geehrtAnt…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
151222_Ihr Antrag nach dem IFG vom 11.11.2015
Datum
22. Dezember 2015 13:56
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: DS-IFG/15/CR(I) Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 22.12.2015 bitten Sie um Sachstandsmitteilung. Mit Mail vom 16.11.2015 erhielten Sie eine Eingangsbestätigung und wurden um Konkretisierung Ihrer Fragestellungen bzw. um Erläuterungen gebeten. Den Eingang einer Rückmeldung konnten wir noch nicht verzeichnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: DS-IFG/15/CR(I) [#11888] Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am 16.11.2015 um 15:31 Uhr eine …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: DS-IFG/15/CR(I) [#11888]
Datum
22. Dezember 2015 14:59
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am 16.11.2015 um 15:31 Uhr eine E-Mail mit Konkretisierung an Sie weitergeleitet. Gerne sende ich Ihnen den Text dieser E-Mail nochmal: Für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen sehr! Gerne konkretisiere ich meine Fragen dahingehend: zu 1. Inwieweit werden PHW durch das BKA vergeben? zu 2. Hiermit ist der technische Ablauf gemeint. zu 3. Bitte definieren Sie denn Begriff " implementierten Berechtigungen" Welche Behörden können auf PHW zugreifen, wenn implementierten Berechtigungen es zulassen? zu 4. Sind andere Behörden an der Vergebung von PHW beteiligt? Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Gerne teile ich Ihnen hierfür auch meine persönliche E-Mail Adresse mit. Sie lautet <<E-Mail-Adresse>> Sollten Gebühren für meine Anfrage entstehen Teile ich Ihnen gerne meine Postanschrift mit. Ich kann mir nicht erklären warum Sie diese E-Mail nicht erhalten haben, danke Ihnen aber für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskriminalamt
WG: 160104_IFG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Schreiben wird mit der B…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: 160104_IFG-Anfrage
Datum
4. Januar 2016 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
272,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Schreiben wird mit der Bitte um Beachtung übersandt: Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 160104_IFG-Anfrage (AZ:DS - IFG/2015/CR(I) ) [#11888] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 160104_IFG-Anfrage (AZ:DS - IFG/2015/CR(I) ) [#11888]
Datum
4. Januar 2016 11:23
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage, sie haben mir damit sehr weitergeholfen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>