Petition 88659: Kriterien für die Freigabe einer Petition für die Mitzeichnung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Akten, die nachvollziehbar machen, warum die am 10.12.2018 eingereichte Petition 88781 bereits am 27.12.2018 für die Mitzeichnung freigegeben wurde und die am 09.12.2018 eingereichte Petition 88659 immer noch nicht - Stand 05.01.2019 - für die Mitzeichnung freigegeben ist.

= Quelle =
[1] Petition 88659: Plattform, um am Petitionsentwurf zusammenzuarbeiten - https://hub.tschlotfeldt.de/cloud/daodrimac/public/screenshots/epetitionen/Petition-88659-Eine-Plattform-um-am-Petitionsentwurf-zusammenzuarbeiten.pdf

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Petition 88659: Kriterien für die Freigabe einer Petition für die Mitzeichnung [#35572]
Datum
5. Januar 2019 15:13
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, warum die am 10.12.2018 eingereichte Petition 88781 bereits am 27.12.2018 für die Mitzeichnung freigegeben wurde und die am 09.12.2018 eingereichte Petition 88659 immer noch nicht - Stand 05.01.2019 - für die Mitzeichnung freigegeben ist. = Quelle = [1] Petition 88659: Plattform, um am Petitionsentwurf zusammenzuarbeiten - https://hub.tschlotfeldt.de/cloud/daodrimac/public/screenshots/epetitionen/Petition-88659-Eine-Plattform-um-am-Petitionsentwurf-zusammenzuarbeiten.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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