Petition an Deutscher Bundestag, der Deutsche Bundestag möge beschließen, ab sofort einen in der Höhe 582,00,00 Regelsatz SGB XII und SGB II Bereich
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag ist der Seismograf des Parlamentes,,
Die Politik der letzten Jahre hat Deutschland systematisch entzweit und sozialen Sprengstoff geliefert
Petition an Deutscher Bundestag
der Deutsche Bundestag möge beschließen,
der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen endlich einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen, der auf das offensichtliche klein, Klein rechnen des Existenzminimums eindeutig verzichtet und die Regelleistungen für Erwachsene beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung
sofort auf
582,00,. Euro monatlich
anhebt.
Gründe;
Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11.10.2019 unter TOP 39 unter dem Zeichen 449/19 über die „Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020 (Regelbedarfsstufen-
Fortschreibungsverordnung 2020 - RBSFV 2020)“ nicht in einer Höhe die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen würde ,entschieden .
Nach neuesten Berechnungen der Forschungsstelle des Paritätischen müssten die Regelsätze auf mindestens 582 Euro erhöht werden.
e Bundesregierung hat erneut lediglich die Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben. Notwendig wäre aber eine Erhöhung, die auch die Teilhabe der Menschen am Leben wieder ermöglicht. Schneider weiter: „Damit wird Armut in Deutschland weiter zementiert und die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben.“ Eine Erhöhung um 150 statt fünf Euro wäre dringend notwendig.
Es genügen die vorgelegten Vorschriften für den entscheidungserheblichen Zeitraum ab 01.Januar 2020 in der erforderlichen Gesamtschau bereits überhaupt nicht den Vorgaben des Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG, .was verfassungsrechtlich zu beanstanden sei
Die Festsetzung der Gesamtsumme 432 ,00Euro für den SGB XIIund SGB II Regelbedarf ab 01.Januar 2020 lässt eindeutig erkennen, dass der existenzsichernde Bedarf evident nicht gedeckt sei.
Ungeachtet aller Mahnungen der Wohlfahrtsverbände, ungeachtet aller Rügen des Bundesverfassungsgerichts und ungeachtet der Horden von Pfandflaschen-Sammlern und Lebensmittel-Bettlern bei den Tafeln, hat die Mehrheit der politisch Verantwortlichen den realen Kaufkraftverlust der Bedürftigen weiter fortgeschrieben.
Aktuell forderten auch bereits erneut die Wohlfahrtsverbände eine Erhöhung auf Grundlage des bisherigen Konzepts, allerdings, völlig ohne systemwidrige Rechenschritte.
Wenn das bisherige Konzept methodisch sauber angewendet werde, er-gebe sich ein Betrag von derzeit 582 Euro (zuzüglich Miete).
Das Grundgesetz garantiert in Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch erstreckt sich nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. Januar 2020
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4. Februar 2020
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