Petition

Welche Folgen hat es, wenn Petenten unterliegen, weil Behörden und deren Bedienstete Sachverhalte und Rechtlage, unwiderlegbar nachweislich, WISSENTLICH UNZUTREFFEND (lies: falsch) dargestellt haben?
Welche Möglichkeiten haben die unterlegenen Petenten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Folgen …
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Petition [#56592]
Datum
10. Februar 2019 10:48
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Folgen hat es, wenn Petenten unterliegen, weil Behörden und deren Bedienstete Sachverhalte und Rechtlage, unwiderlegbar nachweislich, WISSENTLICH UNZUTREFFEND (lies: falsch) dargestellt haben? Welche Möglichkeiten haben die unterlegenen Petenten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Petition“ vom 10.02.2019 (#56592) wurde von Ih…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Petition [#56592]
Datum
12. März 2019 11:11
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Petition“ vom 10.02.2019 (#56592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bin leider enttäuscht, so schwer war meine Fragestellung doch nicht, dass man sie nicht in Monatsfrist hätte "abarbeiten" können? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Petition“ vom 10.02.2019 (#56592) wurde von Ih…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Petition [#56592]
Datum
19. März 2019 10:05
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Petition“ vom 10.02.2019 (#56592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Darf ich noch auf die Beantwortung meiner Anfrage hoffen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Petition“ vom 10.02.2019 (#56592) wurde von Ih…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Petition [#56592]
Datum
27. März 2019 20:28
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Petition“ vom 10.02.2019 (#56592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Ist es wirklich so unzumutbar schwer, diese einfache Fragestellung direkt zu beantworten? Ich akzeptiere natürlich, wenn sie lieber indirekt über eine Presseanfrage hierzu Stellung nehmen wollten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 56592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>