Petitionsausschuss - Petition zur BND Etaterhöhung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Korrespondenz mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) zur ePetition zur Erhöhung des BND Etats (eingereicht am 6.10.2014).
Gleichfalls die Stellungnahme des BMI und anderer beteiligter Stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2014
  • Frist
    23. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korresponden…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Petitionsausschuss - Petition zur BND Etaterhöhung [#8056]
Datum
21. November 2014 12:59
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Korrespondenz mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) zur ePetition zur Erhöhung des BND Etats (eingereicht am 6.10.2014). Gleichfalls die Stellungnahme des BMI und anderer beteiligter Stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Eingangsbestätigung
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
605,6 KB

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Deutscher Bundestag
Bescheid Kurz: Antrag wird abgelehnt - Bundestag bzw. Petitionsausschuss nicht Verwaltung und daher nicht Auskunft…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
12. Dezember 2014
Status
geschwärzt
1,3 MB
Kurz: Antrag wird abgelehnt - Bundestag bzw. Petitionsausschuss nicht Verwaltung und daher nicht Auskunftspflichtig (Bezugnahme auf Rossi Kommentar & Bundestagsdrucksache 15/4493)