Petitionsausschuss- Umgang mit Petitionen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO,

Sehr geehrter Herr Ronneburg und Herr Kugler,

Das Petitionsrecht ist in Art. 17 GG und in Art. 34 der Berliner Verfassung verankert.
Petent*innen können sich an den Petitionsausschuss wenden, wenn es um die Berliner Verwaltung und Einrichtungen geht, die öffentliche Aufgaben des Landes Berlin wahrnehmen. Der Ausschuss prüft das Handeln und Unterlassen und kann auch gegen Missstände vorgehen. Den Petent*innen dürfen keine Nachteile durch die Einreichung einer Petition entstehen. Sie erhalten immer eine Antwort:

https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Ausschuesse/Petitionsausschuss

Auskunftsfragen:

1. Wie viele zulässige Petitionen wurden in den letzten 10 Jahren weder bearbeitet noch erhielt der/die PetentIn eine Antwort und auf welcher Rechtsgrundlage?
2. Zu welchen Verwaltungsstellen und Themen/Anliegen wurde die Petitionsbearbeitung versagt und warum?
3. Wieso lehnt der Ausschuss die Bearbeitung von Petitionen zur Rechtsanwaltskammer Berlin, den StAen Berlin und zu Verwaltungssachen von Gerichten ab?
4. Welches Procedere sieht der Ausschuss vor, wenn die eingeholte Stellungnahme einer Verwaltung sich nachweislich als falsch erweist?
5. Gehen die Petitionen an alle Mitgliederdes Ausschusses oder nimmt der Vorsitzende/Stellvertreter eine Vorprüfung ohne Weitergabe an die Ausschussmitglieder vor? Wenn ja, warum?
5. Wieso bearbeitet der aktuelle Vorsitzende, dessen Partei nachweislich mit der linksextremistischen Interventionistische Linke kooperiert, keine Petitionen zur Kooperation solcher Gruppen mit dem Kiezanker 36, PFH, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, SPI, Paritäter und sieht keinen Anlass, zur Unterlassung von Dienst-, Fach- Rechts- und Staatsaufsicht beim Innensenator Andreas Geisel, Jugend-Senatorin Sandra Scheeres und Justizsenator Dirk Behrendt zu prüfen und zu handeln?
6. Wieso sieht der Ausschuss keinen Anlass, Opfer von linkspolitisch-motivierten Straftaten zu unterstützen und eine Beratungsstelle für Betroffene einzurichten sowie es die Beratungsstelle "Reachout" für Betroffene von rechtsextremistischer Gewalt gibt?
7. Welche Entscheidungen zum Nachteil von Betroffenen trafen die Abgeordneten Tom Schreiber und Kurt Wansner in diesem Zusammenhang?
8. Wieso sieht der Ausschuss keinen Anlass, die Umsetzung der Opferschutzreformgesetze bei den StAen Berlin effektiv zu gewährleisten und die seit 67 Jahren unter Geheimnisschutz stehende sog. "Beschwerdeliste" zu Opfern von Straftaten zu prüfen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, und BlnDSG bzw. DSGVO.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO, Sehr geehrt<< Anrede >> D…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Petitionsausschuss- Umgang mit Petitionen [#60772]
Datum
10. März 2019 15:21
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO, Sehr geehrt<< Anrede >> Das Petitionsrecht ist in Art. 17 GG und in Art. 34 der Berliner Verfassung verankert. Petent*innen können sich an den Petitionsausschuss wenden, wenn es um die Berliner Verwaltung und Einrichtungen geht, die öffentliche Aufgaben des Landes Berlin wahrnehmen. Der Ausschuss prüft das Handeln und Unterlassen und kann auch gegen Missstände vorgehen. Den Petent*innen dürfen keine Nachteile durch die Einreichung einer Petition entstehen. Sie erhalten immer eine Antwort: https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Ausschuesse/Petitionsausschuss Auskunftsfragen: 1. Wie viele zulässige Petitionen wurden in den letzten 10 Jahren weder bearbeitet noch erhielt der/die PetentIn eine Antwort und auf welcher Rechtsgrundlage? 2. Zu welchen Verwaltungsstellen und Themen/Anliegen wurde die Petitionsbearbeitung versagt und warum? 3. Wieso lehnt der Ausschuss die Bearbeitung von Petitionen zur Rechtsanwaltskammer Berlin, den StAen Berlin und zu Verwaltungssachen von Gerichten ab? 4. Welches Procedere sieht der Ausschuss vor, wenn die eingeholte Stellungnahme einer Verwaltung sich nachweislich als falsch erweist? 5. Gehen die Petitionen an alle Mitgliederdes Ausschusses oder nimmt der Vorsitzende/Stellvertreter eine Vorprüfung ohne Weitergabe an die Ausschussmitglieder vor? Wenn ja, warum? 5. Wieso bearbeitet der aktuelle Vorsitzende, dessen Partei nachweislich mit der linksextremistischen Interventionistische Linke kooperiert, keine Petitionen zur Kooperation solcher Gruppen mit dem Kiezanker 36, PFH, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg, SPI, Paritäter und sieht keinen Anlass, zur Unterlassung von Dienst-, Fach- Rechts- und Staatsaufsicht beim Innensenator Andreas Geisel, Jugend-Senatorin Sandra Scheeres und Justizsenator Dirk Behrendt zu prüfen und zu handeln? 6. Wieso sieht der Ausschuss keinen Anlass, Opfer von linkspolitisch-motivierten Straftaten zu unterstützen und eine Beratungsstelle für Betroffene einzurichten sowie es die Beratungsstelle "Reachout" für Betroffene von rechtsextremistischer Gewalt gibt? 7. Welche Entscheidungen zum Nachteil von Betroffenen trafen die Abgeordneten Tom Schreiber und Kurt Wansner in diesem Zusammenhang? 8. Wieso sieht der Ausschuss keinen Anlass, die Umsetzung der Opferschutzreformgesetze bei den StAen Berlin effektiv zu gewährleisten und die seit 67 Jahren unter Geheimnisschutz stehende sog. "Beschwerdeliste" zu Opfern von Straftaten zu prüfen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, und BlnDSG bzw. DSGVO. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ulrike Kopetzky
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Petitionsausschuss- Umgang mit Petitionen…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Petitionsausschuss- Umgang mit Petitionen [#60772]
Datum
17. April 2019 15:21
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Petitionsausschuss- Umgang mit Petitionen“ vom 10.03.2019 (#60772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Beantwortung der Auskunftsanfragen ist relevant für, beim Verwaltungsgericht Berlin, anhängige Klageantragsverfahren. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 60772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>