Pfändung: Abtretung von Rundfunkbeitragsforderungen vom NDR an die Finanzbehörde/ Kasse.Hamburg

In den Pfändungs- und Einziehungsverfügungen über Rundfunkbeitragsschulden tritt regelmäßig die Kasse.Hamburg als Vollstreckungsgläubiger in Erscheinung.
Der Rundfunkbeitrag ist aber keine Abgabe, die in den großen Finanzierungstopf des Landes Hamburg fliesst, sondern eine spezielle Abgabe, die direkt und ausschliesslich zugunsten des öffentlich rechtlichen Rundfunks - hier des NDR Hamburg - eingezogen und von der Kasse.Hamburg nur in Amtshilfe vollstreckt wird. Da Amtshilfe hier bedeuten würde, dass der Vollstreckungsgläubiger namentlich der NDR bleibt, kann nur eine aktive "Abtretung der Forderung" an die Kasse.Hamburg die Gläubigerbezeichnung verändern. Bitte dokumentieren Sie, auf welchem rechtlich nachvollziehbarem Wege dieser Gläubigerwechsel zwischen Vollstreckungsersuchen und Pfändung zustandekommt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Pfändung: Abtretung von Rundfunkbeitragsforderungen vom NDR an die Finanzbehörde/ Kasse.Hamburg [#200958]
Datum
16. Oktober 2020 13:37
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In den Pfändungs- und Einziehungsverfügungen über Rundfunkbeitragsschulden tritt regelmäßig die Kasse.Hamburg als Vollstreckungsgläubiger in Erscheinung. Der Rundfunkbeitrag ist aber keine Abgabe, die in den großen Finanzierungstopf des Landes Hamburg fliesst, sondern eine spezielle Abgabe, die direkt und ausschliesslich zugunsten des öffentlich rechtlichen Rundfunks - hier des NDR Hamburg - eingezogen und von der Kasse.Hamburg nur in Amtshilfe vollstreckt wird. Da Amtshilfe hier bedeuten würde, dass der Vollstreckungsgläubiger namentlich der NDR bleibt, kann nur eine aktive "Abtretung der Forderung" an die Kasse.Hamburg die Gläubigerbezeichnung verändern. Bitte dokumentieren Sie, auf welchem rechtlich nachvollziehbarem Wege dieser Gläubigerwechsel zwischen Vollstreckungsersuchen und Pfändung zustandekommt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 200958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200958/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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