PFC Belastung Katterbach

Anfrage an: Stadt Ansbach

Das Gutachten zur Belastung mit PFC im Bereich von Katterbach.
Das oder die Gutachten, die erstellt wurden um die PFC Kontamination im Milmersbach zu bestätigen. Ebenso die Messwerte die für diese(s) Gutachten erhoben wurden.
Gibt es bereits Pläne wann und wie kontaminierte Bereiche saniert werden, wenn ja bitte ich um die Übersendung dieser.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    18. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten zur…
An Stadt Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PFC Belastung Katterbach [#180144]
Datum
11. Februar 2020 23:27
An
Stadt Ansbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten zur Belastung mit PFC im Bereich von Katterbach. Das oder die Gutachten, die erstellt wurden um die PFC Kontamination im Milmersbach zu bestätigen. Ebenso die Messwerte die für diese(s) Gutachten erhoben wurden. Gibt es bereits Pläne wann und wie kontaminierte Bereiche saniert werden, wenn ja bitte ich um die Übersendung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180144 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ansbach
AW: Bearbeitung der Anträge nach BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihr…
Von
Stadt Ansbach
Betreff
AW: Bearbeitung der Anträge nach BayUIG
Datum
12. Februar 2020 14:09
Status
Warte auf Antwort
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12,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden Antrages, den wir entsprechend den Vorschriften des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes bearbeiten werden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Ansbach
Vollzug des Bayer. Umweltinformationsgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang ihres Antrages gem. dem Bay…
Von
Stadt Ansbach
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Bayer. Umweltinformationsgesetzes
Datum
18. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang ihres Antrages gem. dem Bayer. Umweltinformationsgesetz hatten wir Ihnen ja bereits bestätigt. In Ihrem Antrag wünschen Sie auch Informationen zu PFC-Kontaminationen im Milmersbach. Nachdem jedoch dieses Fließgewässer ausschließlich auf dem Gebiet des Landkreises Ansbach verläuft, liegen der Stadt Ansbach keine Informationen diesbezüglich vor. Wir bitten Sie daher einen entsprechenden Antrag gem. dem Bayer. Umweltinformationsgesetz an das Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach zu richten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgte keine direkte Weitergabe Ihres Antrages an das Landratsamt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Ansbach
Antrag nach dem Bayer. Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben einen Antrag nach dem BayU…
Von
Stadt Ansbach
Betreff
Antrag nach dem Bayer. Umweltinformationsgesetz
Datum
27. Februar 2020 16:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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12,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben einen Antrag nach dem BayUIG im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gutachten im PFC-Schadensfall Katterbach gestellt. Den Eingang Ihres Antrages haben wir Ihnen bereits bestätigt. Auf Grund des hohen Umfangs (Quantität) und der Komplexität (Qualität) der Umweltinformation hat nun die US Army Garrison um eine Fristverlängerung gebeten. Nachdem unter den vorgenannten Tatbestandsmerkmalen der Art. 3 Abs. 3 Nr. 2 BayUIG Anwendung findet, verlängert sich die Bearbeitungsfrist ab Antragseingang auf die im Gesetz genannten zwei Monate. Mit freundlichen Grüßen