PFC-Problematik Kreis Rastatt

Im Kreis Rastatt, der Stadt Baden-Baden und in Mannheim herrscht die Problematik von PFC-belasteten Böden, welche auch die Belastung des Grundwassers zur Folge hat. Nicht nur für den Staat zieht dies hohe Kosten nach, auch Wasserversorger und Landwirte kämpfen mit diesen Folgen. Verursacht wurde dies durch die unerlaubte Entsorgung von belasteten Papierschlämmen. Das kriminelle Verhalten einzelner Betriebe hat zur Folge, dass der Staatsbürger mit Steuergeldern im zweistelligen Millionenbereich herhalten müssen.
Meine Fragen hierzu:
1. Warum muss dies der Steuerzahler tragen und nicht der Verursacher und seine Zulieferer?
2. Machen die Behörden sich Gedanken wie zukünftig Schaden vom Steuerzahler ferngehalten werden kann?
3. Warum sind betroffene Bürger rechtlich nicht EFFEKTIV geschützt und dem Verursacher und seiner Zulieferer kommt man rechtlich nicht bei?
Anm.: Mit "effektiv" meine ich... Natürlich hat der Bürger theoretisch Möglichkeiten gerichtlich sein Recht einzufordern. Praktisch scheitert dies an Wissen, Aufwand, Kosten...

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  • Datum
    19. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Philipp Falk
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Kreis Rasta…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Falk
Betreff
PFC-Problematik Kreis Rastatt [#231420]
Datum
19. Oktober 2021 20:54
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Kreis Rastatt, der Stadt Baden-Baden und in Mannheim herrscht die Problematik von PFC-belasteten Böden, welche auch die Belastung des Grundwassers zur Folge hat. Nicht nur für den Staat zieht dies hohe Kosten nach, auch Wasserversorger und Landwirte kämpfen mit diesen Folgen. Verursacht wurde dies durch die unerlaubte Entsorgung von belasteten Papierschlämmen. Das kriminelle Verhalten einzelner Betriebe hat zur Folge, dass der Staatsbürger mit Steuergeldern im zweistelligen Millionenbereich herhalten müssen. Meine Fragen hierzu: 1. Warum muss dies der Steuerzahler tragen und nicht der Verursacher und seine Zulieferer? 2. Machen die Behörden sich Gedanken wie zukünftig Schaden vom Steuerzahler ferngehalten werden kann? 3. Warum sind betroffene Bürger rechtlich nicht EFFEKTIV geschützt und dem Verursacher und seiner Zulieferer kommt man rechtlich nicht bei? Anm.: Mit "effektiv" meine ich... Natürlich hat der Bürger theoretisch Möglichkeiten gerichtlich sein Recht einzufordern. Praktisch scheitert dies an Wissen, Aufwand, Kosten...
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Falk Anfragenr: 231420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231420/ Postanschrift Philipp Falk << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Falk

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 19. Oktober 2021 / AZ: JUMRIII-E-1402-33/1835/2 Sehr geehrter Herr Falk, anbei übersenden wir …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 19. Oktober 2021 / AZ: JUMRIII-E-1402-33/1835/2
Datum
4. November 2021 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Falk, anbei übersenden wir Ihnen beiliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen