Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH

Bezugnehmend auf den Artikel im Ärzteblatt, siehe https://bit.ly/2RBCfOM, bitte ich um Übersendung des Vertrages mit der "Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH" sowie ggf. weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente, bestenfalls als PDF-Dokument(e).

Diese Information frage ich an aus Gründen des politischen Engagements. Ablehnungsgründe dieser Anfrage bestehen m. E. nicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Oktober 2018
  • Frist
    8. November 2018
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Sascha Rakers
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend a…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Sascha Rakers
Betreff
Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH [#33966]
Datum
9. Oktober 2018 17:46
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf den Artikel im Ärzteblatt, siehe https://bit.ly/2RBCfOM, bitte ich um Übersendung des Vertrages mit der "Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH" sowie ggf. weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente, bestenfalls als PDF-Dokument(e). Diese Information frage ich an aus Gründen des politischen Engagements. Ablehnungsgründe dieser Anfrage bestehen m. E. nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sascha Rakers <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Rakers

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Rakers, die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen St…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH
Datum
16. Oktober 2018 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rakers, die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Zum Schutz haushaltstechnischer Daten verweigern wir daher die Herausgabe des Vertrages. Hierbei berufen wir uns auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayDSG i.V.m. § 26 Abs. 6 Satz 3 PflBRefG. Mit freundlichen Grüßen