Pflegebonuszahlung

Bezüglich der für Pflegekräfte beschlossenen Bonuszahlung von 1000€(1500€), welche nun den Pflegeeinrichzungen der Altenpflege zukommen soll. Werden Wohn-Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe ebenfalls einen Bonus erhalten? Wenn nein:"Warum?"

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich der für P…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflegebonuszahlung [#188530]
Datum
10. Juni 2020 08:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der für Pflegekräfte beschlossenen Bonuszahlung von 1000€(1500€), welche nun den Pflegeeinrichzungen der Altenpflege zukommen soll. Werden Wohn-Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe ebenfalls einen Bonus erhalten? Wenn nein:"Warum?"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188530
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Juni 2020. In Ihrer Mail bitten Sie um eine Auskun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Pflegebonuszahlung [#188530]
Datum
11. Juni 2020 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Juni 2020. In Ihrer Mail bitten Sie um eine Auskunft zum Thema "Pflegebonuszahlung". Dies ist im klassischen Sinne keine IFG Anfrage, da keine Einsicht in amtliche Informationen notwendig sind, um Ihre Frage zu beantworten. Wir sind auf jeden Fall bemüht, Ihre Frage zu beantworten. Um sie allerdings genau beantworten zu können, ist es notwendig zu wissen, in welchem Bundesland Ihre Einrichtung ist, da die Länder unterschiedliche Regelungen haben. Zusätzlich benötigen wir Ihre Zustimmung, die konkrete Frage an das für Pflege zuständige Bundesgesundheitsministerium weiterzugeben oder bitten Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen