Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

1.) In welcher Auflage wird das Magazin "Pflegekammer Kompakt" gedruckt und an die Mitglieder der LpflegK versendet?

2.) Sämtliche amtlichen Informationen bezüglich einer oder mehrerer Ausschreibung/en in Zusammenhang mit dem Magazin "Pflegekammer Kompakt"; insbesondere, aber nicht ausschließlich, solche zur digitalen Erstellung des Magazins.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1…
An Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe [#62430]
Datum
18. März 2019 20:30
An
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1.) In welcher Auflage wird das Magazin "Pflegekammer Kompakt" gedruckt und an die Mitglieder der LpflegK versendet? 2.) Sämtliche amtlichen Informationen bezüglich einer oder mehrerer Ausschreibung/en in Zusammenhang mit dem Magazin "Pflegekammer Kompakt"; insbesondere, aber nicht ausschließlich, solche zur digitalen Erstellung des Magazins. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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Von
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2019 20:30
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,7 KB


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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibu…
An Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe [#62430]
Datum
24. April 2019 10:19
An
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe“ vom 18.03.2019 (#62430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Nach Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27. November 2015 soll: "(3) Die Information soll unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zugänglich gemacht werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist zulässig." (LTranspG §12 (3)). Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibu…
An Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe [#62430]
Datum
24. April 2019 20:21
An
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe“ vom 18.03.2019 (#62430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pflegekammer Kompakt - Auflage und Ausschreibung/Auftragsvergabe“ [#62430] [#62430]
Datum
16. Mai 2019 07:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62430 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: 1.) Auf meine Anfrage in keiner Weise reagiert wurde, abgesehen von der automatischen Antwort auf die erste Mail 2.) Meine Mails nach Ablauf der ersten Frist vollständig ignoriert wurden. Hier gab es nicht einmal mehr eine automatische Bestätigung des Posteingangs Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich habe mich auch bei der Landespflegekammer telefonisch gemeldet, um nachzufragen, wieso meine Anfrage offenbar gar nicht beantwortet wird. Die Hotline wird aber von einem Call-Center betreut, und man signalisierte am Telefon, mir nicht helfen zu können. Weder wisse man um den Bearbeitungsstand, noch könne man mir erklären, wieso die Mails nicht bestätigt wurden. Fernmündlich wurde mir ein Rückruf zugesichert (das war am 24. oder 25. April 2019) - dieser blieb bisher ebenfalls aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 62430.pdf - 2019-03-18_2-smime.p7s Anfragenr: 62430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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