Pflegekammer NRW

Wie weit ist die Planung der Einrichtung der Pflegekammer in Nordrhein- Westfalen vorangekommen und wann soll die Pflegekammer Nordrhein- Westfalen gegründet werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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Jan Oliver Beer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jan Oliver Beer
Betreff
Pflegekammer NRW [#159843]
Datum
25. Juli 2019 12:29
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie weit ist die Planung der Einrichtung der Pflegekammer in Nordrhein- Westfalen vorangekommen und wann soll die Pflegekammer Nordrhein- Westfalen gegründet werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Beer, herzlichen Dank für Ihre Eingabe an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Pflegekammer NRW [#159843]
Datum
26. Juli 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beer, herzlichen Dank für Ihre Eingabe an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die an mich zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Der Gesetzentwurf zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung der nordrhein-westfälischen Landesregierung und liegt damit insbesondere den betroffenen und interessierten Pflegeverbänden, den Gewerkschaften und Mitarbeiter- bzw. Dienstnehmervertretungen zur Stellungnahme vor. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird das Gesetz in den Landtag zur dortigen Beratung eingebracht und steht dann auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Geplant ist ein Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2020. Dann kann der Errichtungsausschuss die Arbeit aufnehmen und damit beginnen, die erste Kammerwahl vorzubereiten und die Pflegekammer aufzubauen. Weitere Informationen zur Thematik Pflegekammer finden Sie auch auf unserer Internetseite https://www.mags.nrw/pflegekammer. Die dort hinterlegten Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben, bei etwaigen Rückfragen stehe ich Ihnen gerne, auch telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen