Pflegekammer Schleswig-Holstein

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr erscheint wieder der Kammerbericht des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (BffK).

https://www.bffk.de/aktuelles/archiv/2015/wasserkopf-mit-spitzengehaeltern-der-kammerbericht-2015.html
https://www.bffk.de/aktuelles/archiv/2014/kammerbericht-2014-zahlen-daten-fakten-und-entwicklungen.html
https://www.bffk.de/aktuelles/archiv/2013/kammerbericht-2013-589-millionen-subventionen-fuer-die-kammern.html

Im Hinblick auf die beginnende Tätigkeit einer Pflegekammer für das Land Schleswig-Holstein bitten wir Sie um die folgenden Informationen:

1. Finanzplanung 2016
2. Kostendeckung durch welche Stellen und in welcher Höhe
3. geplante Personalkosten der Kammer mit gesonderter Ausweisung des Jahresbruttogehalts der Geschäftsführung mit zusätzlichen Garantieleistungen (Altersversorgung, Dienstwagen, etc.) und maximaler zusätzlicher Prämie pro Jahr
4. Mandate, die für die Geschäftsführung und den Präsidenten/die Präsidentin qua Amt vorgesehen sind 5. Information über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Errichtungsausschuss 6. Datenschutz: Ist Pflegeeinrichtungen die Weitergabe von Daten Ihrer Arbeitnehmer an die Pflegekammer gestattet?

Über nicht Zutreffendes und noch nicht getroffene Entscheidungen zu den benannten Punkten bitte ich Sie, uns kurz zu informieren. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns schon jetzt.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Bei Fragen oder dem Wunsch nach weiteren Informationen wenden Sie sich gerne an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2016
  • Frist
    24. August 2016
  • 0 Follower:innen
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr erscheint wieder der Kamm…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Pflegekammer Schleswig-Holstein [#17370]
Datum
25. Juli 2016 13:37
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr erscheint wieder der Kammerbericht des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (BffK). https://www.bffk.de/aktuelles/archiv/2015/wasserkopf-mit-spitzengehaeltern-der-kammerbericht-2015.html https://www.bffk.de/aktuelles/archiv/2014/kammerbericht-2014-zahlen-daten-fakten-und-entwicklungen.html https://www.bffk.de/aktuelles/archiv/2013/kammerbericht-2013-589-millionen-subventionen-fuer-die-kammern.html Im Hinblick auf die beginnende Tätigkeit einer Pflegekammer für das Land Schleswig-Holstein bitten wir Sie um die folgenden Informationen: 1. Finanzplanung 2016 2. Kostendeckung durch welche Stellen und in welcher Höhe 3. geplante Personalkosten der Kammer mit gesonderter Ausweisung des Jahresbruttogehalts der Geschäftsführung mit zusätzlichen Garantieleistungen (Altersversorgung, Dienstwagen, etc.) und maximaler zusätzlicher Prämie pro Jahr 4. Mandate, die für die Geschäftsführung und den Präsidenten/die Präsidentin qua Amt vorgesehen sind 5. Information über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Errichtungsausschuss 6. Datenschutz: Ist Pflegeeinrichtungen die Weitergabe von Daten Ihrer Arbeitnehmer an die Pflegekammer gestattet? Über nicht Zutreffendes und noch nicht getroffene Entscheidungen zu den benannten Punkten bitte ich Sie, uns kurz zu informieren. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns schon jetzt. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Bei Fragen oder dem Wunsch nach weiteren Informationen wenden Sie sich gerne an mich. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>

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