Pflicht Mund-Nase-Masken zu tragen

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Verfügung?
Auf welcher wissenschaftlichen Information beruht diese Verfügung?
Wer trägt die Kosten für den Aufwand und werden Masken zur Verfügung gestellt?
Widerspricht das Gebot nicht dem (gewünschten) Verbot von Niquab und Burka, bzw. dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen?
Wie wird mit dem zusätzlich anfallenden Abfall umgegangen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher …
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflicht Mund-Nase-Masken zu tragen [#183821]
Datum
1. April 2020 21:24
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Verfügung? Auf welcher wissenschaftlichen Information beruht diese Verfügung? Wer trägt die Kosten für den Aufwand und werden Masken zur Verfügung gestellt? Widerspricht das Gebot nicht dem (gewünschten) Verbot von Niquab und Burka, bzw. dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen? Wie wird mit dem zusätzlich anfallenden Abfall umgegangen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183821
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Lieber Antragsteller/in das Land Thüringen hat keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verordnet. Dies…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Pflicht Mund-Nase-Masken zu tragen [#183821]
Datum
16. April 2020 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Lieber Antragsteller/in das Land Thüringen hat keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verordnet. Dies ist bislang nur in Jena verpflichtend der Fall (sowie in Nordhausen als Empfehlung). Bitte stellen Sie den Antrag auf Akteneinsicht ggf. dort. Mit freundlichen Grüßen