Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus

Anfrage an: Stadt Erfurt

- alle Unterlagen, die zu der Festlegung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt, getrennt nach unterschiedlichen Standorten der einzelnen Ämter, über den 02.04.2022 hinaus, geführt haben. Insbesondere wird um Vorlage der Gefährdungsbeurteilungen und dazu die sachkundigen Einschätzungen des Fachpersonals zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung der Gefährdungen für Angestellte und Besucher gebeten. Die Abwägung/Wichtung in den Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der eventuellen Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt im Unterschied zum sonstigen Lebensumfeld und der dort herrschenden Ansteckungsgefahren muss aus den Unterlagen hervor gehen. Ebenso muss die Beurteilung der psychischen und physischen Belastungen durch das Tragen einer Maske für dessen Träger aus den Unterlagen hervor gehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Un…
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Betreff
Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
Datum
26. April 2022 11:49
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen, die zu der Festlegung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt, getrennt nach unterschiedlichen Standorten der einzelnen Ämter, über den 02.04.2022 hinaus, geführt haben. Insbesondere wird um Vorlage der Gefährdungsbeurteilungen und dazu die sachkundigen Einschätzungen des Fachpersonals zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung der Gefährdungen für Angestellte und Besucher gebeten. Die Abwägung/Wichtung in den Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der eventuellen Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt im Unterschied zum sonstigen Lebensumfeld und der dort herrschenden Ansteckungsgefahren muss aus den Unterlagen hervor gehen. Ebenso muss die Beurteilung der psychischen und physischen Belastungen durch das Tragen einer Maske für dessen Träger aus den Unterlagen hervor gehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden…
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Betreff
AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
Datum
31. Mai 2022 13:49
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus“ vom 26.04.2022 (#247291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Erfurt
Sehr << Antragsteller:in >> die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung erg…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
Datum
3. Juni 2022 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung ergab sich auf Grund der damals geltenden Verordnung des Landes, siehe dazu die auf https://www.tmasgff.de/covid-19/recht... , die nach wie vor die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung enthalten hat und betraf alle Bürgerinnen und Bürger, die die Gebäude der Stadtverwaltung betreten haben. Im Rahmen der Ausübung des Ermessen seines Hausrechts legte der Oberbürgermeister in der Sitzung des Pandemiestabes vom 05.04.2022 fest, dass auf Grund der damals vorliegenden Inzidenzen von über 3.000 zum Schutz jedes Einzelnen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Lage wurde regelmäßig neu beurteilt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider entspricht Ihre Antwort nicht den Tatsachen. In einem internen Rundschreib…
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Betreff
AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
Datum
28. Juni 2022 11:59
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider entspricht Ihre Antwort nicht den Tatsachen. In einem internen Rundschreiben der Stadtverwaltung Erfurt vom 12.04.2022 an alle Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Erfurt wurde auf die von Ihnen erwähnte Sitzung des Pandemiestabes am 05.04.2022 eingegangen und im Ergebnis folgende Festlegung getroffen: "Bis auf Widerruf gilt aktuell die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch die Bediensteten immer dann, wenn das jeweilige Hygienekonzept des Fachamtes, Eigenbetriebes oder der Einrichtung, denen die Beschäftigten angehören, dies vorsieht." Weiter heißt es: "Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass in Organisationseinheiten der Stadtverwaltung durchaus unterschiedliche Regelungen zum Tragen des Mund-Nasenschutzes bestehen." Die Aussage dieses Schreibens ist damit eindeutig. Es gab keine prinzipielle Festlegung des Oberbürgermeisters zur allgemeinen Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Vielmehr wurde gesagt, dass jedes Fachamt hierzu eigene Festlegungen trifft, die durchaus auch voneinander abweichen können. Auf meine mehrfachen telefonischen und schriftlichen Anfragen wurde in der Weise geantwortet, dass die Festlegungen der einzelnen Fachämter auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Meiner Bitte zur Einsichtnahme in die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen wurde leider zu keiner Zeit entsprochen, nein, sogar nicht einmal darauf geantwortet. Ich fordere Sie hiermit auf, meine ursprüngliche Anfrage zu beantworten und mir die geforderten Unterlagen zuzusenden. Die erwähnten Unterlagen müssen in allen Ämtern vorliegen, so dass es keinem großen Aufwand bedürfen sollte diese Unterlagen zusammen zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden…
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Betreff
AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
Datum
15. August 2022 11:40
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus“ vom 26.04.2022 (#247291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung…
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AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
Datum
1. April 2024 16:56
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Stadt Erfurt
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus“ vom 26.04.2022 (#247291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 675 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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