Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus
- alle Unterlagen, die zu der Festlegung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt, getrennt nach unterschiedlichen Standorten der einzelnen Ämter, über den 02.04.2022 hinaus, geführt haben. Insbesondere wird um Vorlage der Gefährdungsbeurteilungen und dazu die sachkundigen Einschätzungen des Fachpersonals zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung der Gefährdungen für Angestellte und Besucher gebeten. Die Abwägung/Wichtung in den Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der eventuellen Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt im Unterschied zum sonstigen Lebensumfeld und der dort herrschenden Ansteckungsgefahren muss aus den Unterlagen hervor gehen. Ebenso muss die Beurteilung der psychischen und physischen Belastungen durch das Tragen einer Maske für dessen Träger aus den Unterlagen hervor gehen.
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Datum26. April 2022
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28. Mai 2022
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- Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
- Datum
- 26. April 2022 11:49
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- Stadt Erfurt
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- AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
- Datum
- 31. Mai 2022 13:49
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- Stadt Erfurt
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- AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
- Datum
- 3. Juni 2022 09:07
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- AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
- Datum
- 28. Juni 2022 11:59
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- AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
- Datum
- 15. August 2022 11:40
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- AW: Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus [#247291]
- Datum
- 1. April 2024 16:56
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- Stadt Erfurt
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