Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips"

Das technische Konzept bzw. Pflichten-/Lastenheft sowie die Dokumentation zur Barrierefreiheit (Selbsterklärung, externe Tests, etc.) zur Kampagnenwebseite "mach-dich-schlau.tips" (vgl. https://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressekontakt-und-mitteilungen/2020/i-quartal/start-von-mach-dich-schlau-und-cannabispraeventionde.html)

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  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Matthias Bauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das technische K…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Matthias Bauer
Betreff
Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips" [#201954]
Datum
29. Oktober 2020 12:27
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das technische Konzept bzw. Pflichten-/Lastenheft sowie die Dokumentation zur Barrierefreiheit (Selbsterklärung, externe Tests, etc.) zur Kampagnenwebseite "mach-dich-schlau.tips" (vgl. https://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressekontakt-und-mitteilungen/2020/i-quartal/start-von-mach-dich-schlau-und-cannabispraeventionde.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer Anfragenr: 201954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201954/ Postanschrift Matthias Bauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine R…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips" [#201954]
Datum
29. Oktober 2020 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Bauer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
*Vertraulich: Antwort: WG: Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips" [#201954]
Datum
4. November 2020 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bauer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.10.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>. Diese ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Für die Beantwortung der Frage benötigen wir etwas Zeit. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bauer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflichten-/Lastenheft & Dokumentatio…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Matthias Bauer
Betreff
AW: *Vertraulich: Antwort: WG: Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips" [#201954]
Datum
2. Dezember 2020 08:07
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips"“ vom 29.10.2020 (#201954) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer Anfragenr: 201954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201954/

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Bauer, hiermit antworte ich Ihnen im Auftrag der Leitung auf Ihre Anfrage vom 28.11.2020 wie …
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: WG: Pflichten-/Lastenheft & Dokumentation zur Barrierefreiheit von "mach-dich-schlau.tips" [#201954]
Datum
5. Januar 2021 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bauer, hiermit antworte ich Ihnen im Auftrag der Leitung auf Ihre Anfrage vom 28.11.2020 wie folgt: Bei der Seite http//:mach-dich-schlau.tips handelt es sich um eine Microsite, die eine externe Agentur im Rahmen der Kampagne "Mach Dich schlau" für eine Laufzeit von 4 Wochen erstellt hat und betreibt. Die Seite fungiert als "Landing Page" für die ansonsten komplett über soziale Medien arbeitende Kampagne. Aufgrund der nicht auf die Seite zugeschnittenen Funktion der Kampagne und der sehr kurzen Laufzeit, liegt der BZgA ein technisches Konzept bzw. Pflichten-/Lastenheft sowie eine Dokumentation zur Barrierefreiheit dazu, nicht vor. Ihre Anfrage Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das technische Konzept bzw. Pflichten-/Lastenheft sowie die Dokumentation zur Barrierefreiheit (Selbsterklärung, externe Tests, etc.) zur Kampagnenwebseite "mach-dich-schlau.tips" (vgl. https://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressekontakt-und-mitteilungen/2020/i-quartal/start-von-mach-dich-schlau-und-cannabispraeventionde.html ) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen