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Pflichtmitgliedschaft (IHKs, HWKs) versus UN Menschenrechtscharta Art.20 Abs.2
Anfrage an:
Bundesamt für Justiz
Welche Unterlagen oder Korrespondenz gibt es in ihrer Behörde betreffend Pflichtmitgliedschaften in IHKs, HWKs und anderen Kammern?
Wie begündet das Ministerium für Justiz den diametralen Inhalt dieser Gesetze entgegen Art.20, Absatz 2. der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
"Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum5. Oktober 2011
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8. November 2011
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