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Philat. Soldaten-Sammlergemeinschaft in der Bundeswehr

Ich benötige Unterstützung bei der Erforschung der, im Betreff genannten, SG in Verbindung mit der "Zentrale Sammelstelle" Philatelisten in der Bundeswehr.

Verantwortlicher zur damaligen Zeit, war der Offizier Herr Dr. Herwarth Kronmarck.

Letzter mir bekannter Dienstgrad war Hauptmann.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Kontaktperson benennen sowie weitere Informationen zusenden würden.

Im Voraus vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich ben…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Philat. Soldaten-Sammlergemeinschaft in der Bundeswehr [#60769]
Datum
10. März 2019 13:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige Unterstützung bei der Erforschung der, im Betreff genannten, SG in Verbindung mit der "Zentrale Sammelstelle" Philatelisten in der Bundeswehr. Verantwortlicher zur damaligen Zeit, war der Offizier Herr Dr. Herwarth Kronmarck. Letzter mir bekannter Dienstgrad war Hauptmann. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Kontaktperson benennen sowie weitere Informationen zusenden würden. Im Voraus vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-966 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.03.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Philat. Soldaten-Sammlergemeinschaft in der Bundeswehr [#60769]
Datum
14. März 2019 08:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-966 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.03.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 10. März 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-966 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-966 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.03.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Philat. Soldaten-Sammlergemeinschaft in der Bundeswehr [#60769]
Datum
14. März 2019 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-966 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.03.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-966 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 10. März 2019 teile ich Ihnen mit, dass hier keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Es konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden, dass beim Bundeswehr-Sozialwerk e.V. eine Ansprechstelle für Briefmarkensammler besteht. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Stabshauptmann a.D. Peter Rommel Dorfstr. 4 25704 Nindorf Telefon: 04832 9794219 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ob dort die Ihrerseits erbetenen Informationen vorliegen, ist diesseits nicht bekannt. Für den Fall, dass Sie sich nunmehr an die vorstehend genannte Ansprechstelle wenden möchten, bitte ich zu bedenken, dass es sich bei dem Bundeswehr-Sozialwerk um einen eingetragenen Verein, nicht aber um eine informationspflichtige Stelle nach dem IFG handelt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.