Philippinen/ CDL?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Inwiefern und wie viel Chlordioxid kann im Flugzeug mit auf die Philippinen gebracht werden?

Welche Transportvoraussetzungen müssen erfüllt werden? Auf welchem Weg wäre es sonst möglich?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    6. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwiefern und wi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Philippinen/ CDL? [#26373]
Datum
30. Januar 2018 17:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwiefern und wie viel Chlordioxid kann im Flugzeug mit auf die Philippinen gebracht werden? Welche Transportvoraussetzungen müssen erfüllt werden? Auf welchem Weg wäre es sonst möglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt ü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10220704] Philippinen/ CDL? [#26373]
Datum
6. Februar 2018 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt über das Kontaktformular fü r IFG-Anfragen. Die Anfrage wurde dem Bürgerservice zugeleitet. Da es hier jedoch um zollrechtliche Fragen geht, möchten wir Sie an den deutsc hen Zoll verweisen. Dieser informiert auf seiner Webseite (www.zoll.de) auch ü ber Einschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr von Che mikalien. Die Zollbehörden bzw. die Auslandsvertretung der Philippinen in Deutschland ka nn Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte zu Einfuhrbeschränkungen geben. Kontaktd aten für die Botschaft der Philippinen finden Sie auf unserer Webseite. Bezüglich der Frage, ob ein Transport der Chemikalie per Flugzeug erfolgen kan n, wenden Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) oder die Fluggesell schaft direkt. Mit freundlichen Grüßen