Phishing-eMail mit Absender "Nationales Cyber-Abwehrzentrum"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Phishing-eMail mit Absender "Nationales Cyber-Abwehrzentrum" von der Nacht vom 30.01.2017 auf den 31.01.2017, vor denen im Bundestag-Intranet gewarnt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
  • 2 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Phishing-eMa…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Phishing-eMail mit Absender "Nationales Cyber-Abwehrzentrum" [#20144]
Datum
1. Februar 2017 15:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Phishing-eMail mit Absender "Nationales Cyber-Abwehrzentrum" von der Nacht vom 30.01.2017 auf den 31.01.2017, vor denen im Bundestag-Intranet gewarnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Deutscher Bundestag
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-20/2017 Sehr geehrte mit E-Mail vom 1. Februar 2017 bitten Sie um Übersendung der…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-20/2017
Datum
9. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
249,5 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 1. Februar 2017 bitten Sie um Übersendung der "Phishing-E-Mail mit Absender 'Nationales Cyber-Abwehrzentrum' von der Nacht vom 30.01.2017 auf den 31.01.2017, vor denen im Bundestag-Intranet gewarnt wird". Ihr Antrag ist bei mir eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-20/2017 Sehr geehrte mit E-Mail vom 1. Februar baten Sie um Übersendung der "…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-20/2017
Datum
23. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
680,8 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 1. Februar baten Sie um Übersendung der "Phishing-E-Mail mit dem Absender 'Nationales Cyber-Abwehrzentrum' von der Nacht vom 30.01.2017 auf den 31.01.2017, vor denen im Bundestag-Intranet gewarnt wird". Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliegen. Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Der Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen ist nach § 3 Nr. 1 c IFG ausgeschlossen. Gemäß § 3 Nr. 1 c IFG besteht ein Anspruch nicht, wenn das Bekanntwerden der begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf die äußere oder innere Sicherheit haben kann. Mit den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit schützt § 3 Nr. 1 Buchst. c IFG die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder, einschließlich der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, vor Angriffen durch fremde Staaten (äußere Sicherheit) oder durch gewaltsame Aktionen Privater (innere Sicherheit) (vgl. BVerwG 123, 114 = NVWZ 2005; NVWZ 2005, S. 1091; Schoch, IFG-Kommentar, § 3 Rn. 33). Aus der Kenntnis der von Ihnen begehrten Informationen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse darauf ergeben, wie die IT-Systeme hinsichtlich der Erkennung von Schadsoftware konfiguriert sind und damit für Angriffe auf das Datennetz des Deutschen Bundestages oder auf die Informationstechnik des Bundes genutzt werden. Diese Informationen könnten daher nachteilige Folgen für die innere und oder äußere Sicherheit, hier die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland haben Die Übersendung der gewünschten E-Mail ist mir daher nicht möglich. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen