Sehr geehrte
mit E-Mail vom 1. Februar baten Sie um Übersendung der "Phishing-E-Mail mit dem Absender 'Nationales Cyber-Abwehrzentrum' von der Nacht vom 30.01.2017 auf den 31.01.2017, vor denen im Bundestag-Intranet gewarnt wird".
Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliegen. Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
Der Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen ist nach § 3 Nr. 1 c IFG ausgeschlossen.
Gemäß § 3 Nr. 1 c IFG besteht ein Anspruch nicht, wenn das Bekanntwerden der begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf die äußere oder innere Sicherheit haben kann.
Mit den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit schützt § 3 Nr. 1 Buchst. c IFG die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder, einschließlich der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, vor Angriffen durch fremde Staaten (äußere Sicherheit) oder durch gewaltsame Aktionen Privater (innere Sicherheit) (vgl. BVerwG 123, 114 = NVWZ 2005; NVWZ 2005, S. 1091; Schoch, IFG-Kommentar, § 3 Rn. 33).
Aus der Kenntnis der von Ihnen begehrten Informationen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse darauf ergeben, wie die IT-Systeme hinsichtlich der Erkennung von Schadsoftware konfiguriert sind und damit für Angriffe auf das Datennetz des Deutschen Bundestages oder auf die Informationstechnik des Bundes genutzt werden. Diese Informationen könnten daher nachteilige Folgen für die innere und oder äußere Sicherheit, hier die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland haben
Die Übersendung der gewünschten E-Mail ist mir daher nicht möglich.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen