Photovoltaik - Abstandsregelung - Umsetzung der in der 140. Bauministerkonferenz einstimming beschlossenen Änderung des § 32 Absatz 5 der Musterbauverordnung
Ist geplant, die Ausweitung des Anteils regenerativer Energie durch eine zeitnahe Anpassung Bauordnung zu unterstützt?
Die Nutzung von Dachflächen bei Doppel- und Rheinhäusern ist auf Grund der Abstandsregeln sehr eingeschränkt. Mit dem einstimmigen Beschluss der 140. Bauministerkonferenz wurden die Regelungen für Photovoltaikanlagen geändert.
Ist eine zeitnahe Umsetzung der Verringerung Abstandsregelungen für Photovoltaik-Anlagen in Hessen geplant?
Wann?
Kann übergangsweise der Erlass vom 07.09.2020 (Geschäftszeichen VII 4-4 064-a-01-01) insoweit ergänzt werden, dass die Einzelfallentscheidung nach § 73 HBO ohne Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke möglich ist?
Ist eine Regelung in Anlehnung an die des Landes Baden-Würtemberg denkbar? Dies würde weitere Fläche nutzbar machen.
Ist eine Berücksichtigung der am Markt üblichen Zertifizierungen von Solarmodulen vorgesehen, z.B. EN 13050-1? (Nach meiner Kenntnis ins die Module (fast?) ausschließlich nach europaischen/internationalen Standards zertifiziert. Eine Zertifizierung als "nicht berennbar" nach der DIN 4102 ist mir nicht bekannt. Damit würde eine Anpassung ohne die Berücksichtigung eurpäsicher/internationaler Zertifizierungen / Brandklassen (z.B. ) möglicherweise ins Leere laufen.)
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Oktober 2022
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2. Dezember 2022
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