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Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude

Ich habe gehört das in Baden-Württemberg nur 7% der öffentlichen Flächen mit PV bebaut sind, warum ist der Anteil so gering? Des Weiteren verwundert mich das Privatpersonen viele Auflagen bei Neubauten in Bezug erneuerbaren Energien haben und neue öffentliche Gebäude weiterhin ohne z. B. Photovoltaik gebaut werden, dies ist doch ein glatter Widerspruch, oder nicht? Wo und wer vergibt Ihr die Grenze? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Beste Grüße
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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe gehör…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude [#251681]
Datum
18. Juni 2022 12:51
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe gehört das in Baden-Württemberg nur 7% der öffentlichen Flächen mit PV bebaut sind, warum ist der Anteil so gering? Des Weiteren verwundert mich das Privatpersonen viele Auflagen bei Neubauten in Bezug erneuerbaren Energien haben und neue öffentliche Gebäude weiterhin ohne z. B. Photovoltaik gebaut werden, dies ist doch ein glatter Widerspruch, oder nicht? Wo und wer vergibt Ihr die Grenze? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu Photovoltaik bei öffentlichen Gebäuden wurde zuständigkei…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude [#251681]
Datum
22. Juni 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu Photovoltaik bei öffentlichen Gebäuden wurde zuständigkeitshalber vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg abgegeben. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Sie dürfen mit einer fristgerechten Beantwortung rechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude“ vom…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude [#251681]
Datum
22. Juli 2022 07:00
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude“ vom 18.06.2022 (#251681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juli 2022 07:00
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf landeseig…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: Photovoltaik Bebauung öffentliche Gebäude [#251681]
Datum
25. Juli 2022 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf landeseigene Liegenschaften und Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen beziehungsweise des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW). Das im Jahr 2020 fortgeschriebene Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/b..., https://fm.baden-wuerttemberg.de/file...) sieht bereits vor, dass bei Neubaumaßnahmen und geeigneten Baumaßnahmen im Bestand Photovoltaik(PV)-Anlagen als Bestandteil der Baumaßnahmen errichtet werden. Darüber hinaus werden PV-Anlagen im landeseigenen Gebäudebestand ergänzend unabhängig von Baumaßnahmen errichtet. Das Ministerium für Finanzen passt derzeit das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften im Zusammenhang mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes an. Das Tempo zur Ausstattung landeseigener Gebäude mit PV-Anlagen soll nochmals deutlich erhöht werden. 2012 hat das Land das Ziel formuliert, die PV-Fläche bis 2020 auf 104.000 Quadratmeter zu verdoppeln. Wir haben dieses Ziel 2020 mit 107.000 Quadratmeter PV- Fläche sogar leicht übertroffen. Bis 2025 sollte die PV-Fläche dann auf 130.000 Quadratmeter wachsen, bis 2030 auf 175.000 Quadratmeter. Bis Ende 2021 waren insgesamt rund 124.000 Quadratmeter PV-Fläche installiert. Dies entspricht einer Leistung von rund 17.000 Kilowatt Peak. Eine Liste der mit PV-Anlagen ausgestatteten Gebäude ist öffentlich abrufbar: https://www.vermoegenundbau-bw.de/ueb.... Im bundesweiten Vergleich zur jeweiligen Ausstattung von Landesliegenschaften mit PV-Anlagen nimmt Baden-Württemberg damit beim PV-Ausbau im Staatlichen Hochbau eine führende Rolle ein. Dies war das Ergebnis einer Länderumfrage, die von den Gremien der Bauministerkonferenz veranlasst und 2019 vorgestellt wurde. Grundsätzlich besteht bei der Mehrzahl landeseigener Gebäude eine Eignung für die Ausstattung mit PV. Bei vorhandenem Solarpotential des Daches sind aber vor Errichtung weitere Kriterien wie Dachstatik, Zustand des Daches oder Dachaufbauten zu prüfen. Weitere Aspekte, wie eine konkurrierende Dachflächennutzung oder Denkmalschutz, können der Anbringung von Solaranlagen im Einzelfall entgegenstehen. Rund 2.000 Gebäude mit vorwiegend großen und zusammenhängenden Dachflächen wurden bereits untersucht. Zum gegenwärtigen Stand werden davon die Dachflächen rund 1.200 Gebäuden als geeignet zur Ausstattung mit Photovoltaikanlagen bewertet. Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) sowie der zugehörigen Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung - PVPf-VO) werden vom Landesbetrieb VB-BW vollumfänglich erfüllt. Mit freundlichen Grüßen