Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf städtischen Gebäuden
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, wie viel Prozent der Dachflächen städtischer Gebäude mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet sind. Sollte dies noch im Rahmen einer gebührenfreien Anfrage möglich sein wäre es ebenfalls interessant zu wissen, wie viel Prozent des Energiebedarfes städtischer Einrichtungen durch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf städtischen Gebäuden gedeckt werden kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit besten Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Stadt Bonn verfügt zwar über ein Solardachkataster. Dieses ist einsehbar
unter folgendem Link: https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Am…
Das Solardachkataster enthält Datenbank-Informationen und Kartendarstellungen darüber, wo Photovoltaik und Solarthermie potentiell sinnvoll nutzbar wäre. Hierüber kann folglich nur eine Auswertung der Solarpotentiale städtischer Liegenschaften erfolgen. Sie bitten jedoch um eine Auskunft darüber, wie viel Prozent der Dachflächen städtischer Gebäude mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen tatsächlich ausgestattet sind. Hierzu wäre die Kenntnis der Information notwendig, wieviel Fläche die bereits installierten Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf städtischen Liegenschaften im Verhältnis zur Gesamtdachfläche des jeweiligen Gebäudes und folglich auch im Verhältnis zur Gesamtdachfläche aller städtischen Liegenschaften einnehmen. Der Stadt Bonn liegen zwar Informationen zu der auf den städtischen Liegenschaften tatsächlich installierten Leistung vor (1.257 kWp), Seite
ebenso zur potenziell für Photovoltaik nutzbaren Fläche auf städtischen Gebäuden (laut Solardachkataster Bonn: 264.874 m²). Es ist jedoch nicht die Fläche der bereits installierten Solaranlagen bekannt. Von der installierten Leistung kann nicht ohne weiteres auf deren Fläche geschlossen werden, da über viele Jahre sehr verschiedene Arten von Solaranlagen installiert wurden mit sehr unterschiedlicher Leistung pro Fläche. Diese Informationen lassen sich nicht aus dem Solardachkataster entnehmen und liegen auch sonst bei der Stadt Bonn in keiner Form vor.
Vielmehr müsste diese Information erst gänzlich neu ermittelt werden, beispielsweise durch ein Aufmessen der Anlagen vor Ort. Auf die Beschaffung von Informationen besteht jedoch nach UIG NRW bzw. IFG NRW, wie bereits dargelegt, kein Anspruch.
Auch die Information zu Ihrer Frage, wie viel Prozent des Energiebedarfs städtischer Einrichtungen durch Photovoltaik und Solarthermieanlagen auf städtischen Gebäuden gedeckt werden kann, liegt bei der Stadt Bonn nicht vor. Dies lässt sich lediglich annäherungs bzw. schätzungsweise ermitteln und dürfte bei einer Größenordnung von rund 1,6 % liegen.
Information nicht vorhanden
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Datum23. November 2022
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28. Dezember 2022
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