„Pier 61-63“ und Teilstücke der East Side Gallery

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Antwort der SenSW auf die Kleine Anfrage 18 / 14 977 vom 08.05.2018, senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- die "öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder [..] Verpflichtungserklärung für den Bau des geplanten Gehwegs am Spreeufer und dessen öffentliche Nutzung (dingliche Sicherung) und für einen öffentlichen Zugang auf dem Baugrundstück von der Mühlenstraße (Mauerlücke) zum geplanten Gehweg am Spreeufer"
- Dokumente, die zu den in der Antwort der Frage 2 genannten Punkte 3./4./6./7. (Seite 3) der Bedingungen und Auflagen der Obersten Denkmalschutzbehörde vorliegen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die A…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
„Pier 61-63“ und Teilstücke der East Side Gallery [#30923]
Datum
20. Juni 2018 00:21
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die Antwort der SenSW auf die Kleine Anfrage 18 / 14 977 vom 08.05.2018, senden Sie mir bitte Folgendes zu: - die "öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder [..] Verpflichtungserklärung für den Bau des geplanten Gehwegs am Spreeufer und dessen öffentliche Nutzung (dingliche Sicherung) und für einen öffentlichen Zugang auf dem Baugrundstück von der Mühlenstraße (Mauerlücke) zum geplanten Gehweg am Spreeufer" - Dokumente, die zu den in der Antwort der Frage 2 genannten Punkte 3./4./6./7. (Seite 3) der Bedingungen und Auflagen der Obersten Denkmalschutzbehörde vorliegen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff: „Pier 61-63“ und Teilstücke der East Side Gallery [#30923] Sehr geehrter Wolf, bzgl. Ihrer Anfrage auf …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Betreff: „Pier 61-63“ und Teilstücke der East Side Gallery [#30923]
Datum
26. Juni 2018 11:27
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,4 KB
image002.jpg
3,8 KB
image003.png
7,9 KB


Betreff: „Pier 61-63“ und Teilstücke der East Side Gallery [#30923] Sehr geehrter Wolf, bzgl. Ihrer Anfrage auf Akteneinsicht zu o.g. Vorgang nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 20.06.2018 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich als zuständiger Sachbearbeiter diesen Vorgang bearbeite. Die Eingangsbestätigung, in welcher Sie die gewünschten Informationen zur Höhe der voraussichtlichen Gebühr finden, ist heute postalisch versandt worden. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Antrag vom 20.06.2018 auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln Sehr geehrter Herr Leonard Wolf, der Vorgang für das gena…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 20.06.2018 auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln
Datum
26. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leonard Wolf, der Vorgang für das genannte Grundstück ist mir zur Entscheidung zugeleitet worden. Ich bitte Sie, die in der Anlage beigefügte Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bau­aufsicht zur Kenntnis zu nehmen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Vorgangsbearbeitung gesetz­lich vorgesehen und erforderlich. Ohne diese Angaben können wir Ihre Nachricht, Ihr Schreiben bzw. Ihren Antrag nicht bearbeiten. Die von Ihnen erfragte, zu entrichtende Verwaltungsgebühr errechnet sich nach der VGebO wie folgt: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)Tarifstelle 1004, Akteneinsicht, 1. einfache Akteneinsicht, Berechnungsgrundlage Stundensatz Höherer Dienst. Somit beläuft sich die Höhe der Akteneinsicht auf 78,68 EUR, wobei anfallende Kopien zusätzlich mit 0,15 EUR pro Seite berechnet werden. Die Übersendung des Gebührenbescheides und der erbetenen Auskunft erfolgt dann postalisch. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage der o.g. Verwaltungsgebühr die Akteneinsicht weiter­hin wünschen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Antrag vom 20.06.2018 auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln [#30923] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitt…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Antrag vom 20.06.2018 auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln [#30923]
Datum
2. Juli 2018 19:40
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte in der Anfrage mit dem GeschZ. 350-2018-193-II E 31 um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die << Adresse entfernt >> e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/verein/Freistellungsbescheid-2018-04-20.pdf Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>