Pilotprojekts "Initiative Entrepreneurship Education Hamburg - Start-Up-Unternehmer in Schulen"

Entsprechend der Finanzierungsvereinbarung zwischen Ihrer Behörde und der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg für die Umsetzung des Pilotprojekts "Initiative Entrepreneurship Education Hamburg - Start-Up-Unternehmer in Schulen" bitte ich um folgende Dokumente:

- Eine abschließende Evaluation zum 31.12.2018 und die Feststellung des nicht benötigten Budgets (gemäß Kooperationsvereinbarung §2(4) )
- Bericht/e über die tatsächlich entstandenen Kosten der BSB an die BWVI (gemäß Kooperationsvereinbarung §3(5) und §4(3) )
- Halbjährliche Projektstatusberichte (gemäß Kooperationsvereinbarung §4(1) )
- sämtliche Vereinbarungen, Absprachen, Kommunikation seitens der BWVI mit NFTE (gemäß Kooperationsvereinbarung §5 oder darüber hinaus im Rahmen und/oder in Vorbereitung des genannten Projekts)
- Mitteilung(en) über teilnehmende Schulen an die BWVI (gemäß Kooperationsvereinbarung §5)
- Auskunft zu und Dokumentation der Beschaffung von Unterrichtsmaterialien und/oder NFTE-Schülerbüchern. Nach Auskunft der BSB handelt es sich um Anschaffungen seitens der BWVI, die den Teilnehmenden Schulen und/oder Lehrkräften zugänglich gemacht wurden. Von Interesse ist hier, in welchem Umfang, zu welchem Gegenwert und von wem die BWVI diese Materialien erworben hat und in welchem Umfang diese an wen geschenkt, gespendet, verkauft (hier bitte ich um Auskunft, worum es sich rechtlich konkret handelt - "Rahmenrichtlinie über Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen (Rahmenrichtlinie Sponsoring - Spo-RahmenRL)) wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    125,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pilotprojekts "Initiative Entrepreneurship Education Hamburg - Start-Up-Unternehmer in Schulen" [#161978]
Datum
31. Juli 2019 10:10
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Entsprechend der Finanzierungsvereinbarung zwischen Ihrer Behörde und der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg für die Umsetzung des Pilotprojekts "Initiative Entrepreneurship Education Hamburg - Start-Up-Unternehmer in Schulen" bitte ich um folgende Dokumente: - Eine abschließende Evaluation zum 31.12.2018 und die Feststellung des nicht benötigten Budgets (gemäß Kooperationsvereinbarung §2(4) ) - Bericht/e über die tatsächlich entstandenen Kosten der BSB an die BWVI (gemäß Kooperationsvereinbarung §3(5) und §4(3) ) - Halbjährliche Projektstatusberichte (gemäß Kooperationsvereinbarung §4(1) ) - sämtliche Vereinbarungen, Absprachen, Kommunikation seitens der BWVI mit NFTE (gemäß Kooperationsvereinbarung §5 oder darüber hinaus im Rahmen und/oder in Vorbereitung des genannten Projekts) - Mitteilung(en) über teilnehmende Schulen an die BWVI (gemäß Kooperationsvereinbarung §5) - Auskunft zu und Dokumentation der Beschaffung von Unterrichtsmaterialien und/oder NFTE-Schülerbüchern. Nach Auskunft der BSB handelt es sich um Anschaffungen seitens der BWVI, die den Teilnehmenden Schulen und/oder Lehrkräften zugänglich gemacht wurden. Von Interesse ist hier, in welchem Umfang, zu welchem Gegenwert und von wem die BWVI diese Materialien erworben hat und in welchem Umfang diese an wen geschenkt, gespendet, verkauft (hier bitte ich um Auskunft, worum es sich rechtlich konkret handelt - "Rahmenrichtlinie über Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen (Rahmenrichtlinie Sponsoring - Spo-RahmenRL)) wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Fragen verweisen wir zunächst auf unsere Stellungnahme vom 24…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Pilotprojekts "Initiative Entrepreneurship Education Hamburg - Start-Up-Unternehmer in Schulen" [#161978]
Datum
9. August 2019 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Fragen verweisen wir zunächst auf unsere Stellungnahme vom 24. April 2019 (eingestellt bei Frag-den-Staat), der Sie auch entnehmen können, dass wir für die Übermittlung der von Ihnen gewünschten Informationen Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 05.11.2013 (HmbGVBl. 2013, S. 456) erheben. Der Gebührenrahmen nach Nr. 1.3.1.1. dieser Gebührenordnung erstreckt sich von 15,- bis 125,- Euro. Die konkrete Gebührenhöhe lässt sich derzeit noch nicht absehen. Für die Zustellung des Gebührenbescheids ist die Bekanntgabe Ihrer Postadresse unerlässlich. Sofern Sie unter den genannten Bedingungen weiterhin an der Übermittlung der uns vorliegenden Dokumente interessiert sind, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen