Plakate "Frieden und Freiheit"

Anfrage an: Stadt Fulda

- wer
- wieviele Plakate
- an welchen Standorten
- zu welchen Konditionen

die Anbringung der "Frieden und Freiheit"-Plakate innnerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der Stadt Fulda beauftragt hat.

Vielen Dank für die Informationen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wer - wieviele Plakat…
An Stadt Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plakate "Frieden und Freiheit" [#220358]
Datum
13. Mai 2021 21:09
An
Stadt Fulda
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wer - wieviele Plakate - an welchen Standorten - zu welchen Konditionen die Anbringung der "Frieden und Freiheit"-Plakate innnerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der Stadt Fulda beauftragt hat. Vielen Dank für die Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220358/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Fulda
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda eingegangen. Die Weitergabe …
Von
Stadt Fulda
Betreff
AW: Plakate "Frieden und Freiheit" [#220358]
Datum
14. Mai 2021 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda eingegangen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht zulässig. Trotzdem möchten wir Ihnen allgemeine Informationen über die Plakatierung in Fulda mitteilen. Auf Grundlage der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren der Stadt Fulda können Veranstalter für Ihre Veranstaltungen mittels Plakatständern im öffentlichen Raum der Stadt Fulda Werbung betreiben. Damit ein angenehmes Stadtbild erhalten bleibt, müssen die Antragsteller bei der Aufstellung der Plakate einige Regeln beachten. Gemäß § 8 Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren können für eine Veranstaltung maximal 50 Plakate im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Zur Überprüfung sind die Plakate mit einem Genehmigungsaufkleber der Stadt Fulda versehen. Der Plakatierungszeitraum für eine Veranstaltung beträgt maximal 3 Wochen. Die Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Plakatständern für Schulen etc. im öffentlichen Raum betragen 2,00 € je Plakat pro Woche. Bei kulturellen, kommerziellen und gewerblichen Plakatierungen beträgt die Gebühr 3,00 € je Plakat pro Woche. Die von Ihnen angesprochene Plakatierung endet am 16.05.2021. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Veranstalter weitere Veranstaltungen bewerben wird. Wir hoffen Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen