Plakate in der Innenstadt

alle Ordnungs- oder Baubehördlichen Anordnungen und Bescheide betreffend das aushängen von Plakaten in Schaufenstern von Privaten Ladenlokalen in der Aachener Innenstadt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
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Lennart Wilde
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
Plakate in der Innenstadt [#267687]
Datum
13. Januar 2023 18:02
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Ordnungs- oder Baubehördlichen Anordnungen und Bescheide betreffend das aushängen von Plakaten in Schaufenstern von Privaten Ladenlokalen in der Aachener Innenstadt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 267687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267687/ Postanschrift Lennart Wilde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Plakate in der Innenstadt [#267687] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
13. Januar 2023 18:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des hohen Kundenaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten von Erinnerungen und erneuten Anfragen abzusehen, damit Überschneidungen vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrter Herr Wilde, Ihr o.g. Antrag ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeich…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 13.01.2023 - Plakate in der Innenstadt; Eingangsbestätigung
Datum
17. Januar 2023 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilde, Ihr o.g. Antrag ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen FB 30 Kü D 78-23 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Plakataushänge in Schaufenstern in der Aachener Innenstadt; B…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Plakataushänge in Schaufenstern in der Aachener Innenstadt; Bitte um Konkretisierung
Datum
20. Januar 2023 11:02
Status
Sehr geehrter Herr Wilde, um Ihre Anfrage im Rahmen notwendiger Recherchen verwaltungsintern besser zuordnen zu können, bitte ich Sie um Mitteilung, vor welchem (rechtlichen) Hintergrund erbetene Bescheide/Anordnungen ergangen sein sollen. Ihre Anfrage ist zeitlich nicht näher eingeschränkt, deshalb könnte die Recherche Aufwände verursachen, die ggfs. eine Gebührenpflicht auslösen können. Insoweit bitte ich weiter um Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage auf einen bestimmten Zeitraum beschränken möchten. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Wilde
AW: #a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Plakataushänge in Schaufenstern in der Aachener Innenstad…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
AW: #a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Plakataushänge in Schaufenstern in der Aachener Innenstadt; Bitte um Konkretisierung [#267687]
Datum
23. Januar 2023 09:53
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage bezieht sich auf eventuell erlassene Ge- oder Verbote zum Aufhängen von Plakaten. Den Zeitraum möchte ich auf Ihre Nachfrage hin auf den Bereich vom 01.01 2022 bis heute einschränken. Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 267687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267687/

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Kommunalverwaltung Aachen
#a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 13.01.2023 - Anordnungen und Bescheide zu Aushäng…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a78-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 13.01.2023 - Anordnungen und Bescheide zu Aushängen von Plakaten in Ladenlokalen in Aachener Innenstadt
Datum
30. Januar 2023 15:50
Status
Sehr geehrter Herr Wilde, in dem von Ihnen genannten Zeitraum (Konkretisierung mit Mail vom 23.01.2023) liegen keine Informationen zu ordnungs- oder baubehördlichen Bescheiden betreffend das Aushängen von Plakaten in privaten Ladenlokalen der Aachener Innenstadt vor. Mit freundlichen Grüßen