Plakatierung durch Parteien

für welche Veranstaltungen von Parteien oder Fraktionen wurden im Zeitraum 01. November 2020 bis 18. Februar 2021 Sondergenehmigungen für die Plakatierung außerhalb des Wahlwerbezeitraums erteilt?
Ich bitte je Veranstaltung am Angabe der Bezeichnung der Veranstaltung, Datum der Veranstaltung, Startdatum der Plakatierung, Enddatum der Plakatierung, Anzahl der beantragten (bzw. genehmigten) Plakate, Datum der Antragstellung und (sofern stadtteilbezogen) für welchen Stadtteil die Plakatierung erfolgen sollte.

Wie viele Plakate wurden aufgrund von Regelverstößen im oben genannten Zeitraum von der Stadt entfernt oder anderweitig sanktioniert? (Bitte aufschlüsseln nach Partei bzw. Fraktion)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: für welche Verans…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plakatierung durch Parteien [#209072]
Datum
19. Januar 2021 12:38
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für welche Veranstaltungen von Parteien oder Fraktionen wurden im Zeitraum 01. November 2020 bis 18. Februar 2021 Sondergenehmigungen für die Plakatierung außerhalb des Wahlwerbezeitraums erteilt? Ich bitte je Veranstaltung am Angabe der Bezeichnung der Veranstaltung, Datum der Veranstaltung, Startdatum der Plakatierung, Enddatum der Plakatierung, Anzahl der beantragten (bzw. genehmigten) Plakate, Datum der Antragstellung und (sofern stadtteilbezogen) für welchen Stadtteil die Plakatierung erfolgen sollte. Wie viele Plakate wurden aufgrund von Regelverstößen im oben genannten Zeitraum von der Stadt entfernt oder anderweitig sanktioniert? (Bitte aufschlüsseln nach Partei bzw. Fraktion)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209072/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Der Zeitraum, für den ich um Ausk…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Plakatierung durch Parteien [#209072]
Datum
21. Januar 2021 12:28
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Der Zeitraum, für den ich um Auskunft bitte, endet am 18. Januar 2021, nicht am 18. Februar. Eine Auskunft für in der Zukunft eingehende Anträge ist natürlich nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209072/

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund eines Rundschreibens des Landeswahlleiters (Nr. LW-10-2021) vom 15.12.202…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: ACHTUNG !! WG: Plakatierung durch Parteien [#209072]
Datum
21. Januar 2021 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund eines Rundschreibens des Landeswahlleiters (Nr. LW-10-2021) vom 15.12.2020, Az.: 11 602.24, mit einer rechtlichen Würdigung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, wurde der Beginn des Wahlwerbezeitraums auf den 20.01.2021, 0:00 Uhr, vorverlegt. Insofern beziehen sich nun die ausgewerteten Daten auf den Zeitraum vom 01.11.2020 bis 20.01.2021. Es wurden von Seiten der Stadtverwaltung in diesem Zeitraum keine Plakate entfernt. Mit freundlichen Grüßen