Planänderung Bahnhof Ilmenau-Wolfsberg (VDE 8.1)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich benötige ein Dokument Ihrer Behörde, in welchem die Anpassung des oben genannten Bahnhofes in einen Überholbahnhof beschrieben wird. Der von mir benötigte Teil kann am ehesten wie folgt beschrieben werden: "VDE 8.1, PFA 2.2, 5. Planänderung: Anpassung Überholbahnhof Ilmenau-Wolfsberg"
Das Dokument erschien im Jahr 2011 auf der Seite des EPA unter folgender URL:
http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/PF/Archiv__2011/TH053,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TH053.pdf

Leider ist dort das Dokument nicht mehr zu finden. Ich hätte das Dokument vorzugsweise in digitaler Form.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige ein…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planänderung Bahnhof Ilmenau-Wolfsberg (VDE 8.1) [#28489]
Datum
1. April 2018 11:53
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige ein Dokument Ihrer Behörde, in welchem die Anpassung des oben genannten Bahnhofes in einen Überholbahnhof beschrieben wird. Der von mir benötigte Teil kann am ehesten wie folgt beschrieben werden: "VDE 8.1, PFA 2.2, 5. Planänderung: Anpassung Überholbahnhof Ilmenau-Wolfsberg" Das Dokument erschien im Jahr 2011 auf der Seite des EPA unter folgender URL: http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/PF/Archiv__2011/TH053,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TH053.pdf Leider ist dort das Dokument nicht mehr zu finden. Ich hätte das Dokument vorzugsweise in digitaler Form. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planänderung Bahnhof Ilmenau-Wolfsberg (VDE 8.…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planänderung Bahnhof Ilmenau-Wolfsberg (VDE 8.1) [#28489]
Datum
5. Mai 2018 08:00
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planänderung Bahnhof Ilmenau-Wolfsberg (VDE 8.1)“ vom 01.04.2018 (#28489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
2,5 MB
geschwärzt
78,3 KB