Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern

Anfrage an: Stadt Ebern

Der Landkreis Haßberge verkauft die ehemalige Eberner Kreisberufsschule (samt Grundstück, ca. 13.000 ㎡) an die Stadt Ebern. Der Landkreis Haßberge will dazu das Berufsschulgebäude abreißen lassen. „Das Schulgebäude soll einem Kindergartenneubau und einem groß angelegten Wohnungsbauprojekt weichen.“ Anzunehmen ist: Die Neubebauung erfolgt wohl unter der Regie des neuen Eigentümers, der Stadt Ebern.

Quellen: infranken.de, 23.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/umbau-fuer-neue-gruppe;art217,3266101 und infranken.de, 02.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/die-berufschule-weicht-eberns-zukunftsplaenen;art217,3218880 und VG-Mitteilungsblatt vom 04.05.2018, https://www.ebern.de/images/tuermer/2018/MB_VG_Ebern_09_2018.pdf

Ich möchte wissen:

1. Wer wird der Eigentümer der ehemaligen Kreisberufsschule in Ebern sein, und zwar zum Zeitpunkt des geplanten Abrisses der ehemaligen Berufsschule?
Das heißt: Wird der Landkreis Haßberge sein Eigentum abreißen oder wird der Landkreis Haßberge die Kosten für den Abriss übernehmen, wenn sich Berufsschule und Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Ebern befinden?

2. Die Stadt Ebern hat laut VG-Mitteilungsblatt (04.05.2018) im Haushalt 260.000 Euro eingestellt, nämlich zum „Grunderwerb für die neue Kinderbetreuungseinrichtung“. Bezieht sich diese Summe auf das gesamte Areal der ehemaligen Kreisberufsschule (ca. 13.000 ㎡) oder nur auf eine Teilfläche für die neue Kinderbetreuungseinrichtung?

3. Wann (Datum) ist der Kaufvertrag zwischen den Landkreis Haßberge und der Stadt Ebern bezüglich des Berufsschul-Verkaufs rechtskräftig (geworden)? D.h. ab wann ist die Stadt Ebern Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude der ehemaligen Kreisberufsschule befindet?

4. In den Lokalzeitungen wurde berichtet, dass ein „groß angelegtes Wohnungsbauprojekt“ mit barrierefreien Wohnungen für Singles auf dem Gelände entstehen soll. Wird es hierzu eine öffentliche Ausschreibung geben?

5. An wie viele Wohneinheiten ist gedacht?

6. Soll diese „Wohnanlage“ nur von einem Bauträger als Gesamtkomplex errichtet werden oder entsteht eine „Wohnanlage“, indem von verschiedenen Bauträgern individuelle Wohneinheiten errichtet werden?

7. Gibt es eine fundierte Bedarfsanalyse (öffentlich nachvollziehbar?) für die angedachten Wohneinheiten oder beruhen die Planvorstellungen auf subjektiven Einschätzungen der Stadt oder des Landkreises?

8. Wie oft hat die Stadt Ebern Gespräche mit dem Landkreis Haßberge geführt, mit dem Ziel, das Gebäude der ehemaligen Kreisberufsschule einer neuen Nutzung zuzuführen? Wie lauteten die Antworten?

Begründung: An dieser Information besteht ein öffentliches Interesse, weil die Lokalzeitungen hierüber schon berichtet hatten, aber die Fragen, die hier gestellt werden, nicht ausreichend bzw. nicht beantwortet wurden. Die Bürger/innen sollen sich ein exaktes Bild machen können, um gegebenenfalls ein Bürgerbegehren zum Erhalt des ehemaligen Berufsschulgebäudes einleiten zu können. Hierzu muss der richtige Adressat des Bürgerbegehrens ermittelt werden können (Landkreis Haßberge oder Stadt Ebern).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Landkreis …
An Stadt Ebern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern [#33146]
Datum
29. August 2018 22:12
An
Stadt Ebern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Landkreis Haßberge verkauft die ehemalige Eberner Kreisberufsschule (samt Grundstück, ca. 13.000 ㎡) an die Stadt Ebern. Der Landkreis Haßberge will dazu das Berufsschulgebäude abreißen lassen. „Das Schulgebäude soll einem Kindergartenneubau und einem groß angelegten Wohnungsbauprojekt weichen.“ Anzunehmen ist: Die Neubebauung erfolgt wohl unter der Regie des neuen Eigentümers, der Stadt Ebern. Quellen: infranken.de, 23.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/umbau-fuer-neue-gruppe;art217,3266101 und infranken.de, 02.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/die-berufschule-weicht-eberns-zukunftsplaenen;art217,3218880 und VG-Mitteilungsblatt vom 04.05.2018, https://www.ebern.de/images/tuermer/2018/MB_VG_Ebern_09_2018.pdf Ich möchte wissen: 1. Wer wird der Eigentümer der ehemaligen Kreisberufsschule in Ebern sein, und zwar zum Zeitpunkt des geplanten Abrisses der ehemaligen Berufsschule? Das heißt: Wird der Landkreis Haßberge sein Eigentum abreißen oder wird der Landkreis Haßberge die Kosten für den Abriss übernehmen, wenn sich Berufsschule und Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Ebern befinden? 2. Die Stadt Ebern hat laut VG-Mitteilungsblatt (04.05.2018) im Haushalt 260.000 Euro eingestellt, nämlich zum „Grunderwerb für die neue Kinderbetreuungseinrichtung“. Bezieht sich diese Summe auf das gesamte Areal der ehemaligen Kreisberufsschule (ca. 13.000 ㎡) oder nur auf eine Teilfläche für die neue Kinderbetreuungseinrichtung? 3. Wann (Datum) ist der Kaufvertrag zwischen den Landkreis Haßberge und der Stadt Ebern bezüglich des Berufsschul-Verkaufs rechtskräftig (geworden)? D.h. ab wann ist die Stadt Ebern Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude der ehemaligen Kreisberufsschule befindet? 4. In den Lokalzeitungen wurde berichtet, dass ein „groß angelegtes Wohnungsbauprojekt“ mit barrierefreien Wohnungen für Singles auf dem Gelände entstehen soll. Wird es hierzu eine öffentliche Ausschreibung geben? 5. An wie viele Wohneinheiten ist gedacht? 6. Soll diese „Wohnanlage“ nur von einem Bauträger als Gesamtkomplex errichtet werden oder entsteht eine „Wohnanlage“, indem von verschiedenen Bauträgern individuelle Wohneinheiten errichtet werden? 7. Gibt es eine fundierte Bedarfsanalyse (öffentlich nachvollziehbar?) für die angedachten Wohneinheiten oder beruhen die Planvorstellungen auf subjektiven Einschätzungen der Stadt oder des Landkreises? 8. Wie oft hat die Stadt Ebern Gespräche mit dem Landkreis Haßberge geführt, mit dem Ziel, das Gebäude der ehemaligen Kreisberufsschule einer neuen Nutzung zuzuführen? Wie lauteten die Antworten? Begründung: An dieser Information besteht ein öffentliches Interesse, weil die Lokalzeitungen hierüber schon berichtet hatten, aber die Fragen, die hier gestellt werden, nicht ausreichend bzw. nicht beantwortet wurden. Die Bürger/innen sollen sich ein exaktes Bild machen können, um gegebenenfalls ein Bürgerbegehren zum Erhalt des ehemaligen Berufsschulgebäudes einleiten zu können. Hierzu muss der richtige Adressat des Bürgerbegehrens ermittelt werden können (Landkreis Haßberge oder Stadt Ebern).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ebern
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.08.2018. Da die von Ihnen gewünschten Auskünfte m…
Von
Stadt Ebern
Betreff
AW: Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern [#33146]
Datum
19. September 2018 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.08.2018. Da die von Ihnen gewünschten Auskünfte mehrere Adressaten betrifft, bitten wir Sie um eine direkte schriftliche Anfrage mit Angabe Ihrer vollständigen Anschrift an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern (Rittergasse 3, 96106 Ebern) oder das Landratsamt Haßberge (Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Reaktion (leider ohne konkreten Ansprechpartner). Bedauerlich…
An Stadt Ebern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern [#33146]
Datum
19. September 2018 17:47
An
Stadt Ebern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Reaktion (leider ohne konkreten Ansprechpartner). Bedauerlicherweise haben Sie keine meiner Fragen beantwortet und verweisen auf eine neu zu stellende "direkte schriftliche Anfrage" an die Stadt. Diese schriftliche Anfrage wurde jedoch hier schon am 29.08.2018 öffentlich gestellt. Es geht nur um öffentliche Fragen, die die Stadt Ebern beantworten kann, nicht um eine Anfrage ans Landratsamt Haßberge. Es geht auch nicht um eine Privatanfrage, sondern um Fragen des öffentlichen Interesses. Deshalb bitte ich Sie erneut, die gestellten Fragen zu beantworten. Anderenfalls bitte ich um eine Begründung, die aus Ihrer Sicht der Beantwortung der Fragen im Wege steht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Ebern
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich erhalten Sie natürlich - soweit dies im laufenden Verfahren möglich ist…
Von
Stadt Ebern
Betreff
AW: Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern [#33146]
Datum
20. September 2018 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich erhalten Sie natürlich - soweit dies im laufenden Verfahren möglich ist - gerne Auskunft zu Ihren Fragen. Allerdings nicht über ein anonymisierendes Internetportal, welches zwar die Interessen der Bürger unterstützen möchte, die Behörde jedoch über die anfragende Person im unklaren lässt. Schließlich möchte auch eine Behörde - und auch ich als deren Vorgesetzter - gerne wissen, mit wem sie es zu tun hat und wer eine Anfrage stellt. Da anonyme Anfragen nicht beantwortet werden müssen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns ihre Anfrage (mit Angabe Ihrer persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift) erneut per (nichtanonymisierter E-Mail) an <<E-Mail-Adresse>> stellen würden. Dies dürfte sicherlich keinen großen Aufwand darstellen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Reaktion. Leider haben Sie zum zweiten Mal keine der ges…
An Stadt Ebern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern [#33146]
Datum
20. September 2018 21:02
An
Stadt Ebern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Reaktion. Leider haben Sie zum zweiten Mal keine der gestellten Fragen beantwortet. Da ich mit Namen schrieb, kann von einer anonymen Anfrage keine Rede sein. Sinn und Zweck dieses Portals dürfte sein, Fragen, die im Interesse der Öffentlichkeit liegen, zu stellen und zu beantworten. Von einer privaten Anfrage außerhalb des Bürger-Portals „Frag den Staat“ sehe ich ab, da Sie diese grundsätzlich mit Kosten belegen könnten. Schade, dass im Fall der alten Berufsschule keine Transparenz erreicht werden kann. Hier ist ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz sehr wünschenswert. Leider gibt es noch keines. Möglich, dass die genannten Fragen vielleicht noch die Lokalpresse an die Stadt Ebern stellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in