Pläne für die alte Kreisberufsschule Ebern
Der Landkreis Haßberge verkauft die ehemalige Eberner Kreisberufsschule (samt Grundstück, ca. 13.000 ㎡) an die Stadt Ebern. Der Landkreis Haßberge will dazu das Berufsschulgebäude abreißen lassen. „Das Schulgebäude soll einem Kindergartenneubau und einem groß angelegten Wohnungsbauprojekt weichen.“ Anzunehmen ist: Die Neubebauung erfolgt wohl unter der Regie des neuen Eigentümers, der Stadt Ebern.
Quellen: infranken.de, 23.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/umbau-fuer-neue-gruppe;art217,3266101 und infranken.de, 02.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/die-berufschule-weicht-eberns-zukunftsplaenen;art217,3218880 und VG-Mitteilungsblatt vom 04.05.2018, https://www.ebern.de/images/tuermer/2018/MB_VG_Ebern_09_2018.pdf
Ich möchte wissen:
1. Wer wird der Eigentümer der ehemaligen Kreisberufsschule in Ebern sein, und zwar zum Zeitpunkt des geplanten Abrisses der ehemaligen Berufsschule?
Das heißt: Wird der Landkreis Haßberge sein Eigentum abreißen oder wird der Landkreis Haßberge die Kosten für den Abriss übernehmen, wenn sich Berufsschule und Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Ebern befinden?
2. Die Stadt Ebern hat laut VG-Mitteilungsblatt (04.05.2018) im Haushalt 260.000 Euro eingestellt, nämlich zum „Grunderwerb für die neue Kinderbetreuungseinrichtung“. Bezieht sich diese Summe auf das gesamte Areal der ehemaligen Kreisberufsschule (ca. 13.000 ㎡) oder nur auf eine Teilfläche für die neue Kinderbetreuungseinrichtung?
3. Wann (Datum) ist der Kaufvertrag zwischen den Landkreis Haßberge und der Stadt Ebern bezüglich des Berufsschul-Verkaufs rechtskräftig (geworden)? D.h. ab wann ist die Stadt Ebern Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude der ehemaligen Kreisberufsschule befindet?
4. In den Lokalzeitungen wurde berichtet, dass ein „groß angelegtes Wohnungsbauprojekt“ mit barrierefreien Wohnungen für Singles auf dem Gelände entstehen soll. Wird es hierzu eine öffentliche Ausschreibung geben?
5. An wie viele Wohneinheiten ist gedacht?
6. Soll diese „Wohnanlage“ nur von einem Bauträger als Gesamtkomplex errichtet werden oder entsteht eine „Wohnanlage“, indem von verschiedenen Bauträgern individuelle Wohneinheiten errichtet werden?
7. Gibt es eine fundierte Bedarfsanalyse (öffentlich nachvollziehbar?) für die angedachten Wohneinheiten oder beruhen die Planvorstellungen auf subjektiven Einschätzungen der Stadt oder des Landkreises?
8. Wie oft hat die Stadt Ebern Gespräche mit dem Landkreis Haßberge geführt, mit dem Ziel, das Gebäude der ehemaligen Kreisberufsschule einer neuen Nutzung zuzuführen? Wie lauteten die Antworten?
Begründung: An dieser Information besteht ein öffentliches Interesse, weil die Lokalzeitungen hierüber schon berichtet hatten, aber die Fragen, die hier gestellt werden, nicht ausreichend bzw. nicht beantwortet wurden. Die Bürger/innen sollen sich ein exaktes Bild machen können, um gegebenenfalls ein Bürgerbegehren zum Erhalt des ehemaligen Berufsschulgebäudes einleiten zu können. Hierzu muss der richtige Adressat des Bürgerbegehrens ermittelt werden können (Landkreis Haßberge oder Stadt Ebern).
Anfrage abgelehnt
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Datum29. August 2018
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28. September 2018
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